Neues Wohngeld-Plus: Millionen Haushalte haben jetzt mehr Geld – auch im Rhein-Neckar-Kreis
Heidelberg - Immer mehr Menschen wissen nicht, wie sie ihre Miete bezahlen sollen! Das Wohngeld-Plus der Bundesregierung hilft Bedürftigen finanziell. Wer Anspruch darauf hat:
Die aufgrund weltweiter Krisen stark gestiegenen Lebenskosten machen Millionen Menschen in Deutschland schwer zu schaffen! Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen wissen oft nicht mehr, wie sie den harten Alltag finanziell stemmen und etwa die explodierenden Wohnkosten bezahlen sollen – viele auch im Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Kommunen.
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis |
Verwaltungssitz | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 549.030 (31. Dez. 2021) |
Kreisgliederung | 54 Kommunen |
Wohngeldreform seit Januar 2023: Bundesweit 2 Millionen Haushalte haben Anspruch darauf
Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) diese Bedürftigen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben bundesweit 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus.
Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürger unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB prüfen. Im Zuge der Wohngeldreform war eine Kommune im Rhein-Neckar-Kreis in der falschen Mietstufe eingeordnet worden.
Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.
Wohngeld-Antrag entweder beim Amt oder online stellen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Wohngeld-Plus zu stellen, zum Beispiel vor Ort beim Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Wer seinen Antrag lieber von zu Hause aus stellen möchte, kann das Formular online herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden.
Bei der Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises mit Sitz im Landratsamt in Heidelberg kann der Antrag auch komplett online gestellt werden. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Städte Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig.

Zahlungen bei Wohngeld schnell und bedarfsgerecht
Das Wohngeld-Plus soll schnell bei den Menschen ankommen. In dringenden Fällen können die Wohngeldbehörden Anträge daher vorläufig bewilligen. Zudem werden die Bewilligungszeiträume bei gleichbleibenden Verhältnissen verlängert – von 12 auf 24 Monate.
Neu ist außerdem, dass sich die Höhe des Wohngeldes im Bezugszeitraum schon dann anpasst, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent erhöht oder sich das zu berücksichtigende Haushaltseinkommen um zehn Prozent verringert. Zuvor lag diese Grenze bei 15 Prozent. Außerdem wird bei einmaligen Einkommen, wie beispielsweise Abfindungen, der Zurechnungszeitraum von 36 auf 12 Monate verkürzt.
Hier findest Du weitere Infos zum Wohngeld-Plus
Weiterführende Infos und Downloads zum neuen Wohngeld unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus oder beim Online-Wohngeldrechner www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner.
Übrigens: Unser HEIDELBERG24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert.
Auf regionaler Ebene findest Du jedoch ebenfalls Infos zum Wohngeld und zum Wohngeldantrag – auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/wohngeld. Die dortige Wohngeldstelle erreichst Du unter der Telefonnummer 06221/522-1545 oder per E-Mail an wohngeld-bafoeg@rhein-neckar-kreis.de. (pek mit PM)