Anwalt gibt Auskunft: So geht es Boris Becker im Gefängnis
Boris Becker ist seit einem halben Jahr im Gefängnis. Nun hat sich dessen Anwalt über den Zustand der Tennis-Legende geäußert:
Rund ein halbes Jahr nach Haftantritt geht es dem verurteilten Tennisstar Boris Becker nach Angaben seines Anwalts „den Umständen entsprechend gut“. Becker füge „sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein“, sagte sein Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur. Sein Mandant könne jederzeit telefonieren und mit der Außenwelt kommunizieren.
Boris Becker seit sechs Monaten in Haft: So geht es der Tennis-Legende
Becker ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.
Die ersten Wochen hat der gebürtige Leimener im Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach hat man Becker ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis verlegt, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen größere Freiheiten als unter den Hochsicherheitsbedingungen in Wandsworth.

Wann darf Boris Becker die Haft verlassen?
Den Angaben des Gefängnisses zufolge leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Ob Becker davon Gebrauch macht, ist unbekannt. „Weitere Details seines Gefängnisaufenthalts unterliegen der geschützten Privatsphäre“, heißt es vom Anwalt.
Ebenfalls ungewiss ist, wann Becker die Haft verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Im Urteil heißt es, die zweite Hälfte der Haftstrafe – also unter Umständen 15 Monate – kann voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden.
Boris Becker im Gefängnis: Abschiebung nach Deutschland ungewiss
„Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird“, so Moser. Das britische Innenministerium wollte die Causa Becker im Frühsommer nicht kommentieren, erklärte aber allgemein: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“ (mab)