49-Euro-Ticket: Darf ich mein Fahrrad mitnehmen? Welche Regeln gelten
Das 49-Euro-Ticket ermöglicht es, kostengünstig mit Bus und Bahn zu fahren. Doch können auch Radfahrer von dem Angebot profitieren? Die Antwort mal wieder: ein Jein.
Bremen – Mit dem 49-Euro-Ticket startet die Deutsche Bahn (DB) am 1. Mai 2023 gewissermaßen in ein neues Zeitalter. Denn mit dem Deutschland-Ticket – so der offizielle Name – können Bahnkunden verhältnismäßig kostengünstig viele DB-Angebote nutzen. Und das, ohne sich jedes Mal eine neue Karte besorgen zu müssen. Zwar sind, wie beim inoffiziellen Vorgänger – dem Neun-Euro-Ticket – auch hier fast alle Fernzüge ausgeschlossen, doch wer Zeit mitbringt oder vor allem kurze Strecken auf der Schiene zurücklegt, profitiert sicherlich von dem Angebot, berichtet kreiszeitung.de.
Kostenlose Fahrradmitnahme mit dem 49-Euro-Ticket? Hier ja, da nein
Allerdings wirft die Einführung des 49-Euro-Tickets Fragen auf. Zwar ist bekannt, dass es personengebunden ist, aber darf womöglich ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden? Das lässt sich – wie so oft – gar nicht so einfach beantworten. Die Bahn verweist zunächst auf „die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen“.
Damit berechtigt also auch das 49-Euro-Ticket unter Umständen zur kostenfreien Mitnahme eines Fahrrads. Allerdings gibt es eben auch Zeiten, in denen der Drahtesel draußen bleiben muss. Etwa, wenn mit vollen Zügen zu rechnen ist. Und auch hier gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen – was die Sache im Falle des 49-Euro-Tickets natürlich selten einfacher macht.
49-Euro-Ticket: Wie ist die Fahrradmitnahme in den Bundesländern geregelt?
Wird in manchen Bundesländern grundsätzlich für das Zweirad eine Extra-Gebühr fällig, ist die kostenlose Mitnahme in anderen zu bestimmten Tageszeiten im 49-Euro-Ticket inkludiert. In Thüringen ist sie dagegen immer kostenfrei möglich. Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Montags bis freitags vor 6 Uhr und nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Fahrrad-Mitnahme mit einem verbundübergreifenden Fahrschein kostenfrei. Für manche Strecken ist jedoch ein Ticket bwFAHRRAD nötig, das es für 5,50 Euro gibt. Werktags zwischen 6 und 9 Uhr hängt der Preis vom Verbund ab.
- Bayern: Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen 75 Cent und sechs Euro – diese gilt für Verbindungen bis zu 39 Kilometern bei einer Einzelfahrt und bis zu 18 Kilometern bei Hin- und Rückfahrt. In diesem Fall dürfen bis zu drei kostenfrei mitfahrende Kinder bis 14 Jahre auch ihr Fahrrad für die Strecke unentgeltlich mitnehmen. Eine Fahrradtageskarte, die bis 3 Uhr am nächsten Tag gilt, kostet sechs Euro. In Verbünden gelten andere Tarife. Auf einigen Strecken ist die Mitnahme auch kostenlos.
- Berlin/Brandenburg: Für das VBB-Gesamtnetz gibt es einen Einzelfahrausweis Fahrrad für 3,60 Euro, eine Tageskarte kostet sechs Euro. Für Vielfahrer lohnt sich die Monatskarte zum Preis von 23,50 Euro.
- Hamburg: Die Fahrradtageskarte kostet 4,50 Euro, für 5,30 Euro gibt es ein Kombiticket für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. In U-, S- und A-Bahnen sowie vielen Buslinien des HVV ist die Mitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und nach 18 Uhr ebenso kostenfrei, wie samstags, sonntags und feiertags und den Hafenfähren ganztägig. Die HVV-Fahrradkarte für Züge im Regionalverkehr innerhalb des HVV ist für 3,50 Euro erhältlich.
- Hessen: Im RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) und im NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund) ist die Mitnahme generell kostenfrei, im RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) bis auf wenige Ausnahmen montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) fordert nur montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr ein Fahrradticket.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der VVW (Verkehrsverbund Warnow) bietet Fahrradkarten für 3,50 Euro, Fahrrad-Tageskarten für sechs Euro und Fahrrad-Monatskarten für 20 Euro.
- Niedersachsen/Bremen: Eine Fahrradtageskarte im Niedersachsentarif kostet fünf Euro für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Kostenfreie Mitnahme gibt es nur im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) – nicht allerdings montags bis freitags zwischen 6.30 und 8.30 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr. Im VRB (Verkehrsverbund Region Braunschweig) gibt es die Fahrradkarte für 2,50 Euro. Der VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) fordert für ein Fahrrad-TagesTicket 3,95 Euro, für ein Fahrrad-MonatsTicket 54,30 Euro und für ein Fahrrad-Abo-Ticket 45,30 Euro pro Monat. Geringer fallen diese Preise bei den Preisstufen I, A, B, S (1-2 Zonen) aus: zwei Euro fürs TagesTicket, 36,20 Euro für das MonatsTicket 29,60 Euro pro Monat für das AboTicket.
- Nordrhein-Westfalen: Für das FahrradtagesTicket NRW werden 4,80 Euro verlangt. In den Verbunden gibt es verschiedene andere Angebote, unter anderem auch Monats- oder Abo-Karten.
- Rheinland-Pfalz: Von Montag bis Freitag vor 9 Uhr werden für die Fahrradtageskarte 6,50 Euro aufgerufen. Ansonsten ist die Mitnahme kostenfrei möglich. In den verschiedenen Verbunden gelten andere Tarife.
- Saarland: Der Preis für die Fahrradtageskarte beträgt für Fahrten von Montag bis Freitag vor 9 Uhr 6,50 Euro. Zu anderen Zeiten kann der Drahtesel kostenfrei mitgenommen werden.
- Sachsen: Bei Fahrten zwischen Verkehrsverbünden werden für eine Fahrradtageskarte sechs Euro aufgerufen. In den Verbunden ist die Mitnahme in vielen Fällen kostenfrei.
- Sachsen-Anhalt: Fahrräder können hier mit wenigen Ausnahmen kostenfrei mitgenommen werden.
- Schleswig-Holstein: Für 4,50 Euro gibt es eine Fahrradtageskarte, im Gesamtnetz des SH-Tarifes kostet diese mindestens 5,30 Euro. In S-Bahnen dürfen Fahrräder montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr nicht mitgenommen werden.
- Thüringen: Generell ist die Fahrradmitnahme hier kostenfrei.
Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn: Extra-Tickets für Nah- und für Fernverkehr im Angebot
Wer sein Rad über mehrere Bundesländer hinweg in Nahverkehrszügen transportieren will, kann sich mit der Fahrradtageskarte Nahverkehr behelfen. Diese kostet sechs Euro, gilt bis 3 Uhr des nächsten Tages und berechtigt laut Bahn zur Mitnahme in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Mitreisende Kinder unter sechs Jahren brauchen für ihr Rad nicht extra zu zahlen.

Der Großteil der Fernverkehrszüge ist vom 49-Euro-Ticket zwar ausgeschlossen. Doch auch hier gibt es aber grundsätzlich ein Angebot zur Fahrradmitnahme. Die „Fahrradkarte Fernverkehr“ kostet neun Euro, zusätzlich braucht es eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Wichtig: Beides muss vorab gebucht werden, möglich ist dies bereits sechs Monate vor Reisebeginn und sollte möglichst frühzeitig vorgenommen werden.
Grundsätzlich weist die Bahn darauf hin, dass es aus Sicherheitsgründen nur begrenzte Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme gibt. Daher kann das Unternehmen niemandem garantieren, dass das Zweirad im Nahverkehr auch wirklich einen Platz findet. Außerdem gilt: Bei Tandems, Liegerädern oder Dreirädern sollte im Vorfeld Kontakt mit der Bahn aufgenommen werden. Diese Gefährte können nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität unterkommen. (mg)