Corona-Test: PCR- und Antigen-Nachweis – worin liegen die Unterschiede?
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem PCR- und einem Antigen-Schnelltest? Wann braucht man welchen Nachweis? Und wie teuer sind diese?
Baden-Württemberg - Wer sich gegen nicht gegen Corona impft, der muss bereits ab August mit einigen Einschränkungen leben. Denn in vielen Bundesländern gilt ab dann eine strenge Testpflicht für Ungeimpfte. In Baden-Württemberg greift diese sogar schon ab dem 16. August, wie die Landesregierung mitteilt. Wer ins Restaurant, Fitnessstudio, Krankenhaus, Altersheim, zum Friseur oder sonstigen Veranstaltungen in Innenräumen gehen will, der braucht einen Corona-Test. In Baden-Württemberg* wird je nach Location entschieden, ob Ungeimpfte einen PCR- oder einen Schnelltest brauchen. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied? HEIDELBERG24* hat die beiden Corona-Tests miteinander verglichen.
Corona-Test: PCR- und Antigen-Nachweis – worin liegt der Unterschied?
Zunächst einmal muss die Anwendung zwischen einem PCR- und einem Antigen-Schnelltest unterschieden werden. Es gibt auch Selbsttests, die jedoch in der Praxis weniger Nutzen bringen, da sie laut Corona-Verordnung Baden-Württemberg* nicht ausreichen. Aber worin liegt nun der Unterschied von PCR-, Schnell- und Selbsttest?
- PCR-Test: Diese Corona-Tests sind die „hochwertigen“ Nachweise. Sie werden von einem medizinischen Personal durchgeführt. Dafür wird ein Stäbchen in den Mund-, Nasen- oder Rachenraum geschoben. Die Probeentnahme wird anschließend in ein Labor geschickt, wo sie genaustens untersucht und ausgewertet wird. Wissenschaftler prüfen die Probe mithilfe empfindlicher molekularer Tests auf das Coronavirus*. Ein PCR-Test bietet die sicherste – gleichzeitig aber auch die aufwendigste – Lösung, um eine Corona-Infektion zu bestätigen. Daher wird der Nachweis in der Regel für Menschen mit Corona-typischen Symptomen oder Kontaktpersonen von Infizierten empfohlen. Nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss ebenfalls ein PCR-Test gemacht werden, um das Ergebnis zu bestätigen. Die Auswertung eines PCR-Tests kann 24 Stunden oder länger dauern.
- Antigen-Schnelltest: Wie der Name schon sagt, liegt bei diesem Corona-Test das Ergebnis schnell vor. In der Regel dauert ein Schnelltest 15 bis 20 Minuten. Die Antigen-Nachweise wegen von geschultem Personal durchgeführt. Auch hier werden ein Nasen- oder Rachenabstrich entnommen und ausgewertet. Dafür wird die Probe in eine Lösung gegeben. Anders als beim PCR-Test wird dieser Nachweis jedoch nicht auf Erbmaterial des Virus untersucht, sondern auf Proteine aus der Hülle des Virus. Der Antigen-Test bietet den großen Vorteil, dass er schnell eine Art Sortierung von Infizierten und Nicht-Infizierten bietet. Er hat jedoch zwei große Nachteile: Wenn die Viruslast zu niedrig ist, kann der Schnelltest negativ ausfallen. Reagiert der Test auf andere Coronaviren, die der Mensch im Körper hat, kann er jedoch auch positiv ausfallen und somit ebenfalls ein falsches Ergebnis aufzeigen. Daher sollte bei einem positiven Schnelltest immer ein PCR-Test gemacht werden. Schnelltests kommen meist in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz.
- Selbsttests: Die Corona-Tests können von Privatpersonen durchgeführt werden. Die Entnahme erfolgt über Speichel oder Nasenabstrich. Da die Proben von keinem geschulten Personal entnommen werden, kann der Test schnell falsch gemacht werden. Auch über die Qualität ist man sich nicht immer ganz einig. Daher sollte bei einem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test durchgeführt werden.
Anmerkung: Da ein negativer Selbsttest als Corona-Nachweis nicht ausreicht, geht die Redaktion nicht weiter auf diese Tests ein.
Corona-Test in Baden-Württemberg: PCR- und Antigen-Nachweise – Wer darf sie durchführen?
Wer sich gegen Corona testen will, der kann unterschiedliche Stationen aufsuchen. Für einen Antigen-Schnelltest reicht geschultes Personal aus. In Testzentren, aber auch in zahlreichen Drogeriemärkte sowie bei Dienstleistern werden mittlerweile Schnelltests angeboten. Mitarbeiter haben sich extra für die Durchführung eines Corona-Tests unterrichten lassen, um diese bei Kunden richtig anzuwenden.
Ein PCR-Test wird von medizinischem Personal durchgeführt, meist in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken. Beim ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) kann man sich darüber informieren, ob und gegebenenfalls wo ein PCR-Test gemacht werden kann.
Corona-Test in Baden-Württemberg: Wo braucht man einen Antigen-Schnelltest – und wo einen PCR-Nachweis?
Doch wann brauche ich einen PCR- oder einen Schnelltest? Unabhängig davon, dass ein PCR-Test nach einem positiven Ergebnis bei einem Selbst- oder Schnelltests durchgeführt werden muss, schreibt das Land Baden-Württemberg vor, wann welcher Nachweis erbracht werden muss. Für folgende Einrichtungen reicht ein Schnelltest aus:
- Friseur
- Restaurant/Gaststätte
- Altenheim/Pflegeheim
- Krankenhaus/Klinik
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückgeben, brauchen keinen Nachweis
- Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien
- Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos
- Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besuchern (wenn Abstand nicht eingehalten werden kann)
- Konzerte
- Theater- oder Opernaufführungen
- Stadtführungen
- Betriebs- und Vereinsfeiern
- Filmvorführungen
- Stadt- und Volksfeste
- Sportveranstaltungen
- Messen, Ausstellungen und Kongresse
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios
- Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitnessstudios*, Schwimmbädern oder Sporthallen
- Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame
- Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen
- Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen
- Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen
- Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze, ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich
- Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.
Ein PCR-Test wird in Baden-Württemberg bislang nur beim Besuch einer Dicso oder Club* benötigt.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen. Auch benötigt man keinen Corona-Test für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Hinweis: Wer geimpft oder genesen ist, braucht gar keinen Corona-Test. Die Impfung oder Genesung muss aber ebenfalls nachweisbar sein (Impfpass oder Corona-App).
Corona-Tests in Baden-Württemberg: So teuer sind PCR- und Antigen-Nachweise
Zwar ist ein PCR-Test in der Regel sicherer als ein Schnelltest, dafür ist er auch mit mehr Aufwand und dadurch Kosten verbunden. Ab dem 11. Oktober müssen Ungeimpfte für diese Kosten selbst aufkommen. Mit dieser Preis-Regelung will die Regierung noch mehr Menschen für das Corona-Impfen gewinnen. Es gibt aber ein paar Personengruppen, die auch künftig nicht für ihre Corona-Tests aufkommen müssen*, wie Schwangere und Kinder.
Für alle freiwillig Ungeimpften wird es also ab Herbst recht teuer werden. Ein Schnelltest kann zwischen zehn und zwanzig Euro kosten. Der Preis eines PCR-Tests* liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro. Im Monat können so schnell mal über 100 Euro zusammenkommen*, wie ein Rechenbeispiel zeigt. In Baden-Württemberg ist ein PCR-Test für 48 Stunden gültig, ein Antigen-Schnelltest verliert nach 24 Stunden bereits seine Gültigkeit. (jol) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.