Großer „Goldpuder“-Rückruf: Vorsicht Schimmelpilze! Erbrechen und Durchfall möglich
Die bekannte Marke „Goldpuder“ reiht sich ein in die lange Liste der Lebensmittelrückrufe. Hintergrund ist ein möglicher Schimmelbefall, der bei Verzehr ernste gesundheitliche Probleme verursachen kann.
Pasta, Schupfnudeln, Gnocchi, Knödel – oder mal ein leckeres Fladenbrot? Schlechte Nachrichten für alle Do-it-yourself-Köche und Do-it-yourself-Bäcker. Denn was auch immer aus dieser Aufzählung geplant ist – für alles braucht es Grieß. Idealerweise Hartweizengrieß. Und genau da wird‘s jetzt schwierig, eine Charge der beliebtesten Marke nämlich ist jetzt von einem Rückruf betroffen. Konkret geht es um die Marke „Goldpuder“. Der Grund: Möglicher Schimmelbefall.
„Goldpuder“-Rückruf: Verzehr kann zu Erbrechen und Durchfall führen
Wie der Hersteller, die Aurora Mühlen GmbH aus Hamburg, mitteilt, handelt es sich um „Goldpuder Hartweizengrieß“ in der 500g-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12. November 2023. Es sei nicht auszuschließen, dass es bei den betroffenen Produkten vereinzelt zu Schimmelbefall kommen kann. Der Grieß wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland über den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben. Betroffene Produkte können an geruchlichen und farblichen Abweichungen erkennbar sein.
- „Goldpuder Hartweizengrieß“ (500g)
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.11.2013
Das Gefährliche: Der Verzehr schimmelbelasteter Lebensmittel kann zu Symptomen wie Erbrechen und Durchfall führen. Vom Verzehr des betroffenen Produkts wird deshalb dringend abgeraten. Kunden, die die entsprechenden Produkte gekauft haben, könnten diese in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Der Kaufpreis werde selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Rückrufe in Deutschland: Von „Goldpuder“ bis „Sallys Welt“
Rückrufe wie dieser sind – aller strengen Lebensmittelkontrollen zum Trotz – beileibe keine Seltenheit. Gerade bei Trockenprodukten, die zum Backen verwendet werden, ist es neben Schimmel häufig ein möglicher Schädlingsbefall, der Hersteller dazu zwingt, Chargen zurückzurufen. So erst jüngst geschehen bei der bundesweit vor allem über YouTube bekannt gewordenen Marke „Sallys Welt“, deren Hersteller DEKOBACK verschiedene Backmischungen als „nicht zum Verzehr geeignet“ deklarieren musste. Von dem Rückruf waren gleich vier verschiedene Produkte betroffen.
In anderen Fällen sind es mitunter gar Fremdkörper, die sich während des Herstellungsprozesses in Produkte verirren. So musste der Discounter Lidl aus diesem Grund vor nicht allzu langer Zeit ein Produkt wegen möglicherweise gefährlichen Inhalts aus den Regalen nehmen. Über den Fall berichtet RUHR24. (mko)