Insekten in Lebensmitteln: Liste zeigt, wo Grillen und Larven drinstecken können
Die EU erlaubt die Verarbeitung von bestimmten Käfern und Grillen. Eine Liste zeigt, welche Lebensmittel schon bald Insekten beinhalten können:
Insekten in Brot, Pizza oder Keksen? Wer jetzt an eine Prüfung im Dschungelcamp denkt, der liegt daneben. Denn eine neue EU-Verordnung erlaubt die Zubereitung von Insekten in zahlreichen Lebensmittel. Bei manchen könnte jetzt der Ekel hochkrabbeln, allerdings gelten Grillen und Co. als wichtige Proteinquelle und werden in einigen Ländern als bedeutendes Nahrungsmittel angesehen. Ob das auch bald in Deutschland so sein wird, wird sich zeigen.
Insekten in Lebensmitteln: Grille und Larven schon bald in zahlreichen Produkten
Seit dem 26. Januar können die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer im Essen landen, darüber berichtet auch Merkur.de. Zunächst haben die Firmen Cricket One Co. Ltd (Sitz in Vietnam) und Ynsect NL B.V. (Sitz in den Niederlanden) für die nächsten fünf Jahre das exklusive Recht die Tiere zu verarbeiten und in den Verkehr zu bringen. Danach können sie aber von unterschiedlichen Lebensmittelhersteller erworben und weiterverwendet werden.
In welchen (Marken-)Produkten die Insekten also landen, kann man aktuell noch nicht sagen. Laut der EU-Verordnung dürfen die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer aber in zahlreichen Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Menge ist jedoch begrenzt, so darf etwa ein Fleischersatz-Produkt maximal zu fünf Prozent aus Insekten bestehen. Wie echo24.de berichtet, stecken auch in diesen Markenprodukten Insekten.
Insekten in Lebensmitteln: Liste zeigt Produkte, die Käfer-Larven enthalten können
Der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) – beziehungsweise die Larven davon – werden in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form auf den Markt gebracht. „Die ganzen Getreideschimmelkäfer sind für den menschlichen Verzehr bestimmt, es werden keine Teile entfernt“, heißt es in der Verordnung. Der Käfer kann in folgenden Lebensmitteln enthalten sein:
- Getreideriegel
- Brot und Brötchen
- Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien
- Porridge
- Vormischungen (trocken) für Backwaren
- Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
- Molkenpulver
- Suppen
- Pizza
- Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
- Nudeln
- Snacks, wie Chips, Cracker oder Brotstangen
- Erdnussbutter
- Verzehrfertige, herzhafte Sandwiches
- Fleischzubereitungen
- Fleischanaloge
- Analoge von Milch und Milchprodukten
- Schokolade
- Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene
Es wird darauf hingewiesen, dass die Insekten 24 Stunden vor der Tötung durch Hitze keine Nahrung mehr bekommen, „damit die Larven ihren Darminhalt abgeben können.“ Insekten in Lebensmitteln gibt es übrigens schon länger, bereits 2019 bot der Discounter Netto eine „Insekten-Pasta“ an.
Insekten in Lebensmitteln: In diesen Produkten steckt die Hausgrille
Laut Focus kann die Hausgrille in Pulverform in folgenden Produkten landen:
- Mehrkornbrot und -brötchen
- Cracker und Brotstangen
- Getreideriegel
- trockene Vormischungen für Backwaren
- Kekse
- trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnissen aus Teigwaren
- Soßen
- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Erzeugnisse aus Teigwaren
- Molkenpulver
- Fleischanaloge
- Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- bierähnliche Getränke
- Schokoladenerzeugnisse
- Nüsse und Ölsaaten
- Snacks außer Chips
- Fleischzubereitungen
Übrigens ist es nichts Ungewöhnliches, dass Insekten für die Lebensmittel-Herstellung erlaubt werden, da sie wichtige Proteinlieferanten sind. So kommt der Getreideschimmelkäfer auf circa 57 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, die Hausgrille auf 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Laut der Weltgesundheitsorganisation gelten rund 2.100 Würmer und Insekten als essbar. Ekelig sind die Tiere nur, wenn sie unerlaubt in den Lebensmitteln landen – wie bei einem Aldi-Kunden.
Insekten in Lebensmitteln: Gefahr für Allergiker – wer Grillen und Co. auf keinen Fall essen darf
Grundsätzlich muss auf den Insekten-Lebensmitteln keine extra Kennzeichnung angebracht werden. Aber auf der Zutatenliste müssen Grille und Käfer zu finden sein. Bei der Hausgrille steht dann im Zutatenverzeichnis: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“; beim Käfer heißt es: „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer).“ Spanische Forscher warnen derweil vor Risiken für die Gesundheit, wenn man Insekten isst, wie Costanachrichten berichtet.

Wichtig ist außerdem, dass die Insekten-Produkte von Menschen mit Allergien gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben lieber nicht gegessen werden sollten. „Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden“, heißt es im Verordnungstext. Ansonsten werden Grillen und Käfer als ungefährlich eingestuft. (jol)