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Preisschock an der Kasse: Was tun, wenn der Artikel doch teurer ist?

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Von: Pauline Wyderka

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Oft erwartet einen an der Supermarktkasse der Preisschock: Der Artikel kostet mehr als auf dem Etikett steht. Müssen Kunden in diesem Fall den höheren Preis zahlen?

Kurz nach fünf Uhr im Supermarkt. Die, die schon Feierabend haben, strömen herein, die Schlangen an den Kassen werden länger. Die Ungeduld wächst, bis man endlich an der Kasse steht. Doch dann kommt der Preisschock. Die Nudeln kosten mehr als am Regal ausgeschrieben war. Viele Kunden fühlen sich dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, welche Rechte Kunden haben.

Preisschock an der Kasse: Müssen Kunden draufzahlen?

Da steht man nun mit der Frage: Sollte man die Ware nicht für den Preis bekommen, der einem am Regal versprochen wurde? Oder muss man das Produkt nun einkaufen, nachdem es schon über die Kasse gegangen ist? Immer wieder sorgt die Situation für Verwirrung und Diskussionen an der Kasse. Noch ärgerlicher ist es, wenn man den Unterschied erst im Nachhinein auf dem Kassenbon feststellt.

Die kurze Antwort auf beide Fragen: Nein. Die vollständige Antwort jedoch ist ein bisschen komplexer. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eines klar: Der Preis, der an der Kasse hinterlegt ist, ist der richtige Preis, auch wenn am Regal oder auf dem Produkt ein anderer steht. Das heißt aber nicht, dass man den Artikel zu dem unerwarteten Preis auch mitnehmen muss. Grundsätzlich haben Kunden zunächst das Recht, den Artikel zurückzugeben.

Preisschock an der Kasse: Verbraucherzentrale rät Kunden zur Vorsicht

Juristisch gesehen entsteht der Kaufvertrag nämlich erst an der Kasse. Erst hier wird sich über den Preis vereinbart, alle Angaben davor sind nicht verbindlich. Das bedeutet aber nicht, dass sie das Produkt zum neuen Preis kaufen müssen. Die Verbraucherzentrale rät hierzu, bereits beim Scannen der Ware auf Preise und Unstimmigkeiten zu achten. Je eher man Auffälligkeiten anspricht, desto einfacher ist es, Missverständnisse zu vermeiden und Artikel zurückzugeben.

Spätestens nach dem Bezahlen lohnt es sich, noch einmal auf den Kassenzettel zu schauen. Schwieriger wird es, wenn man ohne etwas zu sagen den Supermarkt verlässt und erst draußen bemerkt, dass etwas nicht stimmt. Je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Marktes ist man dann auf dessen Kulanz angewiesen. Sind alle Ungereimtheiten geklärt, kann man den Kassenzettel entsorgen – doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn wer ihn in den Papierkorb wirft, macht einen Fehler.

Preisschock für Kunden: Wie es an der Kasse zu den Preisunterschieden kommt

Immer wieder kommt es zu den Preisverwirrungen, denn Preise ändern sich regelmäßig. Häufig werden die Waren aufwendig von Hand etikettiert, was manchmal länger dauert und fehleranfällig ist. Immer mehr Supermärkte setzen darum auf elektronische Preisetiketten, die sich automatisch anpassen.

Doch nur weil der Kaufvertrag juristisch erst an der Kasse entsteht, heißt das nicht, dass bei den Etiketten Narrenfreiheit besteht. Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung gilt immerhin als Ordnungswidridkeit. Eine positive Überraschung können Kunden an der Kasse jedoch auch erleben: In vielen Edekamärkten läuft beispielsweise die Aktion „Inflationsstopp“, bei der Kunden einen Rabatt auf ihren Einkauf erhalten. (paw)

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