Im Supermarkt verboten: Mit diesem Verhalten machen Sie sich strafbar
Beim Einkaufen im Supermarkt gibt es viele Regeln, die einem oft gar nicht bekannt sind. Damit Du nicht aus Versehen ein Verbrechen begehen, haben wir die wichtigsten zusammengefasst:
In Supermärkten und Discountern wie Rewe, Kaufland, oder Aldi gelten ganz normale Regeln. So ist es verboten zu klauen, etwas zu zerstören oder einen Laden zu überfallen – das weiß eigentlich jeder. Doch bei manchen Dingen ist die Gesetzeslage nicht ganz klar. So hat fast jeder schon einmal etwas getan, was eigentlich nicht erlaubt wäre oder ist für etwas ermahnt worden, was eigentlich nicht verboten ist. HEIDELBERG24 bringt daher etwas Lichts ins Dunkel und klärt darüber auf, welche „Dos and Dont´s“ in deutschen Supermärkten herrschen.
Vieles von dem, was als Kunde erlaubt oder verboten ist, wird auf den Seiten der regionalen Verbraucherzentralen erklärt. So kann man sicher gehen, dass man nicht einen folgenschweren Fehler beim Einkaufen begeht und vielleicht sogar noch eine Anzeige oder Hausverbot bekommt.
Regeln für Supermarkt-Kunden: Mit diesem Verhalten macht man sich bei Aldi, Kaufland und Co. strafbar
Fast jeder Kunde hat schon einmal im Supermarkt so großen Hunger oder Durst gehabt, dass er die noch unbezahlte Ware gegessen oder getrunken hat. Am Ende wird dann die leere Packung auf das Band gelegt und so bezahlt. Eigentlich ist das so aber nicht erlaubt. Schließlich gehört die Ware einem so lange nicht, bis man sie bezahlt hat. Glücklicherweise zeigen viele Mitarbeiter Verständnis dafür und lassen einem das Verbrechen durchgehen.
Ganz anders ist es hingegen, wenn man das Essen – zum Beispiel eine Traube oder Erdbeere – schnell und heimlich im Laden probieren möchte. Wer das tut, macht sich nämlich strafbar. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor der Probe einen Mitarbeiter fragen. Zudem ist es erlaubt, Obst oder Gemüse kurz anzufassen, um den Reifegrad zu überprüfen. In der Grippe-Saison sollte man im Sinne der Hygiene-Regeln aber lieber darauf verzichten.
Einkaufs-Regeln: Waren probieren und Verpackungen öffnen
Doch nicht nur Speisen und Getränke können im Supermarkt getestet werden. So mancher Kunde öffnet auch gerne Mal eine Verpackung und schaut sich den Inhalt an. Und das, obwohl in vielen Läden ein Schild mit der Aufschrift „Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf“ zu finden ist. Das ist aber so nicht richtig. Denn um zum Beispiel Gerüche zu testen oder nachzuprüfen, ob ein Produkt alle Teile enthält, darf eine Packung auch geöffnet werden.
„Wichtig! Das gilt nur, wenn die Verpackung durch das Öffnen nicht beschädigt wird und das Produkt danach noch problemlos verkauft werden kann“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie anrichten! Obwohl dem eigentlich so ist, drücken viele Supermärkte aber ein Auge zu. Sollte da Mal ein Gurkenglas kaputt gehen oder ein Brötchen auf den Boden fallen, wird das aus kulanz nicht nachverfolgt.
Einkaufen bei Kaufland, Aldi und Co.: Wie viel Geld muss der Kassierer annehmen?
Während in der heutigen Zeit – vor allem wegen Corona – immer mehr Menschen auf Kartenzahlung umsteigen, greifen andere weiter zum Bargeld. Besonders nervig wird es dann, wenn die Person an der Kasse vor einem mit ganz viel Kleingeld bezahlt. Doch gibt es einen Punkt, an dem sich die Kassierer weigern dürfen, diese anzunehmen? Die Antwort lautet Ja!

Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg müssen Händler bis zu 50 Münzen annehmen. Alles, was darüber geht, darf abgelehnt werden. Anders sieht es bei Scheinen aus – da gibt es keine Grenze. Das Spiel funktioniert aber auch in die andere Richtung. Wenn zum Beispiel ein Kunde nur ein Kaugummi kauft und mit einem hundert Euro Schein bezahlen möchte, darf der Kassierer das ablehnen.
Einkaufen im Supermarkt: Zeitung lesen aber nicht kaufen – geht das?
Darf ich in einem Supermarkt die unbezahlte Zeitung oder ein Magazin lesen? Eigentlich schon – allerdings gibt es Grenzen. So ist es erlaubt, die Zeitschrift vor dem Kauf zu testen. Dabei muss der Kunde aber darauf achten, dass kein Schaden entsteht und das Produkt anschließend noch verkauft werden kann. Je nach Hausrecht kann es zudem sein, dass das Probelesen verboten ist. Sollte man aber nicht so dreist sein, das gesamte Heft vor Ort durchlesen zu wollen, dürfte es kein Problem geben. (dh)