Dringender Rückruf: Starkes Gift in Getränk gefunden
Tee wird kalt oder auch warm genossen. Bei diesem Produkt sollten allerdings genau ein Blick auf das Haltbarkeitsdatum folgen – denn es ist von einem dringenden Rückruf betroffen.
Deutschland – Egal ob Kaffee, Taschenlampen oder Schokolade: Produktrückrufe kommen immer wieder vor. Besonders unangenehm sind Lebensmittelrückrufe für Verbraucher. Nun hat es einen besonderen Tee erwischt. Der Vertrieb „Orienta Foods“ ruft ihn zurück.
Unternehmen | Orienta Foods |
Sitz | Halle (Saale) |
Produkte | Orientalische Lebensmittel |
NRW und Niederlande: Mate-Tee zurück gerufen
Wie über Lebensmittelwarnung bekannt wurde, handelt es sich bei dem rückgerufenen Tee um einen Artikel, der speziell aus den Niederlanden geliefert wird. Demnach ist der Lieferant Yarafood B.V., aus Enschede in den Niederlanden betroffen, berichtet RUHR24. Es geht um den Tee „KHARTA – Yerba Mate“ mit dem Produktionsdatum (MAF) 10-2021 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (EXP) 09-2024. Vor kurzem hat ein großer Schokoladen-Rückruf Schlagzeilen gemacht.
Tee-Rückruf: Möglicherweise Insekten-Gift enthalten
In einer Mitteilung schreibt Orienta Foods: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Produkt erhöhte Rückstandsgehalte des Pflanzenschutzmittels Anthrachinon enthalten sind. Auf den Verzehr sollte daher vorsorglich verzichtet werden.“ Der Artikel sei auch bereits aus dem Sortiment genommen (mehr Rückrufe bei RUHR24).
Artikel mit anderen Produktions- und Haltbarkeitsdaten sowie andere Produkte der Marke „KHARTA“ sind laut der Mitteilung nicht betroffen. Kunden, die einen betroffenen Artikel mit dem Aufdruck MAF: 10-2021/EXP: 09-2024 bzw. MAF: 11-2021/EXP: 10-2024 erworben haben, können ihn zurückgeben und bekommen gegen die Vorlage ihres Belegs das Geld zurück. Ebenfalls von einem Rückruf betroffen sind aktuell auch drei beliebte Nudel-Sorten, die mit Salmonellen belastet sein könnten.
Pflanzenschutzmittel Anthrachinon: In der EU nicht mehr zugelassen
Laut einem entsprechenden Wikipedia-Eintrag wurde dem Pflanzenschutzmittel Anthrachinon 2009 bereits die Zulassung in der EU entzogen. Der Grund: Das Mittel wurde von der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) als krebserzeugend für den Menschen eingestuft.