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„95 Prozent Luft“: Röntgen-Aufnahmen entlarven extreme Mogelpackungen

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Von: Katja Becher

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5 Prozent Inhalt – 95 Prozent Verpackung. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, wie dreist Kunden bei manchen Verpackungen getäuscht werden.

Große Verpackung, kleiner Inhalt – eine Erfahrung, die sicher schon jeder Verbraucher bei einem Produkt machen musste. Als „Luftpackung“ bezeichnet die Verbraucherzentrale Hamburg solche Fälle, die vor allem in Zeiten massiver Preiserhöhungen in nahezu jedem Produktbereich ärgerlich sind. Die Verbraucherschützer haben auf Beschwerden reagiert und einige potenzielle „Luftpackungen“ mit Röntgenaufnahmen durchleuchtet. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Untersuchung von Verbraucherzentrale Hamburg: Röntgenbilder zeigen „Luftpackungen“

Seit Jahren hat es sich die Verbraucherzentrale Hamburg zur Aufgabe gemacht, Kunden vor Mogelpackungen zu warnen und schützen. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, bei der Verbraucherzentrale zu melden, wenn sie auf eine besonders dreiste Verpackung oder versteckte Preiserhöhung aufmerksam werden. Auf Basis dieser Beschwerden sei eine Liste von 15 potenziellen „Luftverpackungen“ ausgewählt worden, teilt die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht vom Oktober 2022 mit.

Die 15 überprüften Artikel wurden mit einem Röntgengerät durchleuchtet, um ihren Inhalt zu bestimmen. Das schockierende Ergebnis: Laut Verbraucherzentrale waren alle überprüften Verpackungen höchstens bis zur Hälfte gefüllt. Eine Dose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL sei dem Bericht zufolge sogar zu 95 Prozent mit Luft gefüllt gewesen, eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking zu etwa 65 Prozent.

95 Prozent Luft: Hersteller haben viele Freiräume bei Verpackung

„Viele Unternehmen nutzen fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen aus, um Kasse zu machen“, kritisiert die Verbraucherzentrale. Rechtlich könne man laut Angaben der Experten kaum gegen solche „Luftpackungen“ vorgehen, da Hersteller beim Verpackungs- und Eichrecht viel Freiräume hätten.

Nur bei irreführenden Angaben beim Inhalt könne man rechtliche Schritte einleiten. Umso wichtiger, dass die Verbraucherschützer die zahlreichen Hinweise der Kunden ernst nehmen und vor bestimmten Produkten warnen. Denn mit den „Luftpackungen“ werden Verbraucher nicht nur getäuscht – sie produzieren auch unnötigen Verpackungsmüll und belasten so die Umwelt. Echo24.de hat zusammengefasst, wie Hersteller Kunden austricksen – und welche Fallen man kennen muss.

Verbraucherzentrale warnt Kunden vor Mogelpackungen

Um Kunden vor sogenannten Mogelpackungen zu schützen, in denen weniger Inhalt zu finden ist, als die Größe der Verpackung verspricht, verleiht die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig den unrühmlichen Titel „Mogelpackung des Monats“ an besonders dreiste Hersteller – zuletzt zum Beispiel an Pringles-Chips. Einmal im Jahr dürfen Verbraucher außerdem über die „Mogelpackung des Jahres“ abstimmen.

Immer wieder machen zum Beispiel Supermarkt-Kunden auch in den sozialen Medien auf solche Mogelpackungen aufmerksam. Wie zum Beispiel eine Aldi-Kundin, die beim Öffnen einer Packung ihren Augen kaum traute. (kab)

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