Energiepauschale trotz Krankengeld – so erhalten Betroffene die 300 Euro
Wer im September Krankengeld bezieht, hat Anspruch auf die 300-Euro-Energiepauschale. Im Krankenfall wird diese aber nicht über das Gehalt ausbezahlt.
Teure Lebensmittel- und Kraftstoffpreise und bald kommt auch noch die Gasumlage – viele Verbraucher in Deutschland müssen für die einfachsten Alltags-Produkte immer tiefer in die Tasche greifen. Um die finanziellen Folgen der Energiekrise etwas abzumildern, wurden von der Ampel-Regierung Entlastungen auf den Weg gebracht – etwa das 9-Euro-Ticket oder der Tankrabatt. Doch zum 31. August laufen beide Maßnahmen aus.
Arbeitnehmer, Minijobber, Rentner: Wer Anspruch auf die Energiepauschale hat
Ab September rückt dann eine ganz andere Entlastung in den Fokus: die 300-Euro-Energiepreispauschale, kurz EPP. Im Unterschied zu den bisherigen Entlastungen wird die EPP allerdings nicht an alle Verbraucher ausbezahlt – die Voraussetzung ist, dass man eine aktive Beschäftigung nachweisen kann. Das kann etwa eine Festanstellung, aber auch eine Selbstständigkeit oder sogar ein Minijob auf 450-Euro-Basis sein, heißt es aus Berlin.
Und sogar Rentner können die Energiepauschale beziehen, sofern sie eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen und nachweisen können. Aber wie sieht es mit Arbeitnehmern aus, die seit über sechs Wochen krankgeschrieben sind und Krankengeld als Lohn-Ersatz beziehen? Immerhin sind auch sie noch in einer aktiven Beschäftigung, rechtlich gesehen ruht ihr Arbeitsverhältnis nur. Eine Frage, mit der sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) beschäftigt hat.
Bekommen Langzeit-Kranke die Energiepauschale? Sozialverband gibt Antworten
In einem Beitrag an die Mitglieder teilt der Verband mit, dass grundsätzlich auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die 300-Euro-Energiepauschale haben, sofern der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Weil das in der Zeit eines Krankengeldbezugs der Fall ist, haben auch Langzeit-Kranke einen Anspruch auf die EPP. Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt.
Der Hintergrund ist, dass das Krankengeld ab der sechsten Krankheitswoche von der jeweiligen Krankenkasse ausbezahlt wird – zusätzliche Posten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen die Kassen nicht. Daher wird auch die Energiepauschale von 300 Euro nicht von den Krankenkassen überwiesen – Betroffene müssen laut Sozialverband selbst aktiv werden. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Krankengeld-Bezieher bekommen Energiepauschale – aber nicht über das Gehalt
Sprich, Bezieher von Krankengeld müssen sich gedulden, sie bekommen die Energiepauschale erst 2023 über die Steuer erstattet. In diesem Fall haben es aktive Arbeitnehmer einfacher, sie müssen normalerweise gar nichts tun – erst, wenn die Energiepauschale im September nicht kommt, sollten Arbeitnehmer reagieren und gegebenenfalls auch Kontakt zu ihrem Vorgesetzten suchen. Was aber alle EPP-Berechtigten beachten müssen, ist die Steuer.
Denn die Energiepauschale wird versteuert, sofern man als Berechtigter nicht unter den steuerlichen Grundfreibetrag fällt. Das ist etwa der Fall, wenn man nur einer 450-Euro-Beschäftigung nachgeht und sonst kein weiteres Einkommen hat. Wer aber über dem Grundfreibetrag liegt, muss die 300 Euro Energiepauschale versteuern und bekommt – je nach Steuerklasse – einen niedrigeren Nettobetrag überwiesen oder über die Steuer erstattet.
Krankengeld in Deutschland
Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, bekommt von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt. Die Höhe der Lohn-Ersatzleistung ist abhängig vom Gehalt und beträgt im Allgemeinen 70 Prozent vom Bruttolohn. Die Kassen bezahlen das Krankengeld für 78 Wochen, in dieser Zeit besteht der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter, ruht aber. Ansprüche, etwa auf die Energiepauschale, bestehen trotzdem.
300-Euro-Energiepauschale über Steuer geltend machen – Steuerberater helfen
Gerade, wer Kranzgeld bezieht oder die Energiepauschale aus anderen Gründen über die Einkommenssteuer mitnimmt, kann sich hier vom Steuerberater unterstützen lassen. Dasselbe gilt übrigens auch für Selbstständige und Freiberufler, die ihre EPP ebenfalls über die Steuer ausbezahlt bekommen. Aufpassen müssen all jene, die für mehrere Arbeit- oder Auftraggeber tätig sind. Hier kann es schnell passieren, dass statt 300 Euro 600 Euro Energiepauschale ausbezahlt werden.
Doch Vorsicht, unabhängig davon, ob man die EPP über Lohn, Krankengeld oder Minijob bezieht, macht man sich strafbar, wenn man zu viel Geld kassiert und es nicht meldet. Die Energiepauschale gibt es nur einmal pro Person – mehrere Jobs sind hier keine Ausnahme. Dass aber auch Bezieher von Krankengeld einen EPP-Anspruch haben, steht nicht zur Debatte, bestätigt auch SPD-Bundestagsabgeordneter Josip Juratovic.
SPD-Abgeordneter bestätigt: Energiepauschale auch bei Krankengeld möglich
Juratovic antwortet auf die Frage einer Betroffenen auf abgeordnetenwatch.de: „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine EPP, sofern das Krankengeld in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit einem aktiven Dienstverhältnis steht, aus dem er eigentlich Arbeitslohn bezieht.“ Der Krankengeld-Berechtigte könne die Energiepauschale über seine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen, schreibt der SPD-Politiker. (jsn)