Doppelte Energiepauschale – wer sogar 600 statt 300 Euro bekommen kann
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen im September die Energiepauschale von 300 Euro überwiesen. Wer doppelt kassiert, muss das allerdings melden.
In vielen Bereichen unseres alltäglichen Lebens macht sich der Krieg in der Ukraine immer stärker bemerkbar. Für zahlreiche Alltags-Produkte, aber auch Dienstleistungen und Energie müssen die Verbraucher inzwischen tiefer in die Tasche greifen. Mit Entlastungspaketen will die Politik gegensteuern. Hierzu zählt auch die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro, die im September in Deutschland an viele Arbeitnehmer ausbezahlt werden soll.
Doppelte Energiepauschale im September – aufpassen bei mehreren Einkommen
Wer die Energiepauschale nicht im September bekommt, muss abklären, ob er selbst aktiv werden muss. Das ist etwa dann der Fall, wenn man einer bestimmten Berufsgruppe angehört oder nicht fest in einem Unternehmen angestellt ist. Grundsätzlich haben aber alle arbeitenden Menschen einen Anspruch auf die Energiepauschale und können diese im Zweifel in ihrer Einkommenssteuer (ESt) für 2022 geltend machen.
Tatsächlich kann es aber auch passieren, dass man die Energiepauschale doppelt kassiert. Das ist Berichten von CHIP 365 primär der Fall, wenn man für mehrere Arbeitgeber arbeitet. Wer etwa fest angestellt ist und zusätzlich noch als Freiberufler arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, kann in eine solche Situation kommen und am Ende 600 Euro beziehen. Behalten sollte man diese doppelte EPP aber nicht, denn dann macht man sich strafbar.
Risikofaktoren für doppelter Energiepauschale kennen – und richtig reagieren
Pro Person sieht der Gesetzgeber lediglich eine Energiepauschale vor. Wer zu viel EPP bezieht, muss dieses Geld zurückzahlen. Um festzustellen, ob man als EPP-Doppelt-Bezieher infrage kommt, sollte man alle seine Einkünfte überprüfen, denn: Wer über mehr als ein Einkommen verfügt, kann schnell in eine solche Situation kommen. Neben einem Einkommen aus einer nicht selbstständigen Arbeit (Arbeitnehmer) gibt es noch folgende weitere Einkommensarten:
- Einkünfte nach § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb)
- Einkünfte nach § 18 Einkommensteuergesetz (selbstständige Arbeit)
- Einkünfte nach § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft)
Kommt man als Arbeitender in eine solche Situation, kann es vorkommen, dass die EPP vom Arbeitgeber überweisen wird und man zusätzlich über eine automatische Herabsetzung von Steuervorauszahlungen informiert wird. In einer solchen Situation empfehlen die Verbraucherexperten von CHIP 365, das zuständige Finanzamt zu informieren. Hier kann die doppelte Energiepauschale dann mit der Einkommensteuer für 2022 korrigiert werden.
Egal, ob doppelt oder einzeln: Facebook-Nutzer kritisieren Energiepauschale
Wer das nicht tut, muss im Ernstfall juristische Konsequenzen fürchten. Legal ist aber, wenn beide Ehepartner die 300 Euro brutto Energiepauschale beziehen – auch, wenn es auf dasselbe Girokonto überwiesen wird. Denn die EPP ist nicht Haushalts-, sondern Personenbezogen, sprich: Wenn beide Ehepartner die Voraussetzungen erfüllen, haben sie auch beide Anspruch auf die EPP. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehepartner als Minijobber arbeitet.
In der Facebook-Community kommt die Energiepauschale übrigens nicht bei allen gut an. Eine Nutzerin schreibt: „Ich bin Rentnerin, habe 46 Jahre gearbeitet, und warum soll ich noch mal arbeiten gehen und die 300 Euro zu erhalten. Schämt euch!“ Und wieder ein anderer User findet es falsch, dass es Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip gibt, er textet: „Geschickt wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn die Energiepauschale nur Personen mit einem Bruttoeinkommen unter 2.500 € bekommen würden.“ (jsn)