49-Euro-Ticket kommt – in welchem Fall damit auch ICE-Fahrten möglich sind
Vom 3. April an kann das 49-Euro-Ticket erworben werden. Eigentlich ist das Ticket nur für den Regional- und Nahverkehr gültig – bis auf eine Ausnahme.
Nach monatelangen Diskussionen um einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket ist es ab Montag (3. März) so weit: Ab dann kann das 49-Euro-Monats-Abo abgeschlossen werden, ab dem 1. Mai ist das Ticket dann gültig. Das Angebot ist dabei grundsätzlich nur für den Regional- und Nahverkehr vorgesehen. Mit einer Ausnahme, wie die Deutsche Bahn nun mitteilt, berichtet Merkur.de.
49-Euro-Ticket: In diesem Ausnahmefall sind Züge des Fernverkehrs erlaubt
Bislang war bekannt, dass der Fernverkehr, zum Beispiel der ICE, EC oder IC, sowie Fernbusse nicht im neuen Deutschland-Ticket inbegriffen sind. Diese Regel gilt grundsätzlich weiterhin. Trotzdem soll Fahrgästen die Möglichkeit gegeben werden, im Falle von starken Verspätungen zwischenzeitlich auf den Fernverkehr zurückzugreifen. Das hatte die Deutsche Bahn auf Anfrage von 24rhein bestätigt. Konkret bedeute das, dass eine Person eine Strecke zum Beispiel mit dem ICE fahren darf, wenn der Regional- oder Nahverkehrszug mindestens 20 Minuten Verspätung hat und dadurch ein Anschlusszug verpasst wird.
Demzufolge dürfe die betroffene Person in diesem Ausnahmefall zwar die Strecke zum Anschlusszug mit zum Beispiel dem ICE fahren, müsse aber gesondert ein Ticket kaufen. Das Ticket kann der Fahrgast anschließend bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen einreichen. Um sich das Geld erfolgreich erstatten zu lassen, sei es wichtig, Beweise zur Verspätung zu sammeln und somit den Kauf zu rechtfertigen. Hier können laut Focus vor allem offizielle Bestätigungen des Zugpersonals helfen, die Zugnummer und Abfahrtszeiten beinhalten.

Grundsätzlich gilt: Das 49-Euro-Ticket ist nicht für Züge des Fernverkehrs gültig
Wer ohne Ticket oder gültigen Fahrausweis fährt, macht sich grundsätzlich strafbar und muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Sollte eine Person mit 49-Euro-Ticket aufgrund einer zu langen Verspätung auf einen Zug aus dem Fernverkehr umsteigen, ist der Kauf eines neuen Tickets deshalb äußerst ratsam. Dadurch kann unnötiger Ärger vermieden werden.
Kann kein gültiges Ticket während einer Kontrolle vorgezeigt werden, stellt der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung aus: „Sollten unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure jemanden ohne gültige Fahrkarte kontrollieren, muss die Person gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bzw. eine Fahrpreisnacherhebung von mindestens 60 Euro zahlen“ heißt es auf der Website der Deutschen Bahn. (nz)