Teure Fastnacht: Wer diese Faschings-Regeln nicht kennt, riskiert ein hohes Bußgeld
Helau, Alaaf und Ahoi! Mit dem schmutzigen Donnerstag oder Altweiberfasching erreicht Fasching die wichtigste Woche. Wer sich jedoch nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Für viele Menschen ist die 5. Jahreszeit die beste Zeit des Jahres. Die Narren regieren die Städte, es ist ein großes Fest auf den Straßen und in Veranstaltungsräumen, jeder ist verkleidet, fröhlich – und in manchen Fällen etwas betrunken. Nach dem die Straßenfastnacht pandemiebedingt die letzten Jahre ausfallen musste, kehrt sie jetzt wieder zurück. Doch sollte sich so mancher Jeck trotz aller Festivitäten an die Regeln halten, sonst kann es teuer werden.
Teure Verkleidung an Fasching: Bei diesen Kostümen drohen hohe Bußgelder
Mit dem schmutzigen Donnerstag erreicht die Faschingszeit ihre große Final-Woche. Die beiden wichtigsten Tage sind neben Altweiberfasching natürlich der Rosenmontag und Aschermittwoch. Seit Jahrhunderten geht die 5. Jahreszeit auch mit einigen Bräuchen einher. Erwachsene wie Kinder lieben eine Tradition ganz besonders: das Verkleiden. Doch bei der Faschingsverkleidung sollten einige Regeln beachtet werden – sonst kann es ganz schön teuer werden:
- Vorsichtig sein sollte man außerdem bei Kostümen, die eine Uniform darstellen. Dabei muss erkennbar sein, dass es sich um eine Verkleidung handelt, also ein Unterschied zu einer echten Dienstuniform besteht. Vor dem Strafgesetzbuch gilt das unbefugte Tragen von „inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen“ als Straftat – die sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
- Auch bei zu knapper Kleidung sollte man, wenn man mit seinem Kostüm auf der Straße feiern möchte, unbedingt aufpassen. Zeigt das Faschings-Outfit zu viel nackte Haut, kann dies tatsächlich unter „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ fallen. Laut Strafgesetzbuch drohen in solchen Fällen von „exhibitionistischen Handlungen“ Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Wer sich mit dem Auto auf dem Weg zur Fastnachts-Party machen will sollte beim Fahren dringend auf zu starke Gesichtsmaskierung verzichten. In Deutschland gilt nämlich ein sogenanntes Vermummungsverbot, das im Versammlungsgesetz festgeschrieben ist. Dieses Verbot schreibt vor, dass Vermummungen bei öffentlichen Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, verboten sind. Das gilt auch für die Autofahrt, bei der das Gesicht von allen Personen identifizierbar bleiben muss.
Fasching 2023: Waffen-Attrappe zum Kostüm? Hier drohen Bußgelder
Wer sich zu Fasching als Cowboy, Gangsterboss oder Polizist verkleidet, weiß ganz genau, dass eine entsprechende Waffe dazu nicht fehlen darf. Doch unechte Waffen als Kostüm-Requisite sind, wenn die Attrappe einer echten Waffe zu ähnlich sieht, verboten. Nach dem deutschen Waffengesetz dürfen diese „Anscheinswaffen“ nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Bußgeld: bis zu 10.000 Euro. Auch dürfen Kinder an vielen Schulen trotz Narrenfreiheit an Fasching keine Waffen mitbringen.
Bußgelder an Fasching: Vorsicht bei Teilnahme am Straßenverkehr
Fasching hat in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition – aber trotz aller Feierlichkeiten die Regeln nicht einfach gebrochen werden. So steht es zum Beispiel im Straßenverkehr. An den Tagen der narrenfreien Zeit gelten im Straßenverkehr keine Sonderrechte. Wer Alkohol konsumiert und eine bestimmte Promillegrenze überschreitet, darf sich nicht hinter das Steuer setzen.
Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, müssen Verkehrsteilnehmer eindeutig identifizierbar sein, wenn sie zum Beispiel geblitzt werden. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, im Kostüm Auto zu fahren. Dabei muss jedoch die Verkehrssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Es darf also keine Verkleidung getragen werden, die die Sicht oder das Gehör beeinträchtigt. Wer sich trotz Narrenfreiheit an alle Regeln hält, kann sicher feiern. (rah)