ohne Test“, schreibt die Bundesregierung in einem Hinweis zu den neuen Regeln für Ein- und Rückreisen nach Deutschland. (dpa)
Erstmeldung vom 29. Juli: Im Zuge der ewig erscheinenden Corona-Krise und dem daraus folgendem Lagerkoller, wünschen sich viele Menschen einen Tapetenwechsel. Zugleich sind In Deutschland die Inzidenzwerte trotz der nicht überwundenen Corona-Pandemie auf einem sehr niedrigen Niveau. Da kann der Sommer-Urlaub endlich kommen, oder? Leider sieht die Situation in vielen beliebten Reisezielen wie Mallorca* oder Griechenland* und die Türkei* weniger rosig aus. An jenen Orten, an denen die hochansteckende Delta-Variante* des Coronavirus* wütet, explodieren die Inzidenzwerte regelrecht – so auch in Frankreich. Wer trotz Corona die malerische Atlantikküste der Normandie oder die sonnige Côte d‘Azur am Mittelmeer genießen will, muss jedoch einige wichtige Corona-Regeln beachten.
Was gilt bei der Ein- und Ausreise oder welche Einschränkungen bestehen gegenwärtig in Frankreich? HEIDELBERG24* hat für Frankreich-Begeisterte diese und weitere Fragen zusammengefasst. Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird, folgen die wichtigsten Regeln im Überblick:
Obgleich Frankreich knapp 15 Millionen Einwohner weniger zählt, übersteigt die Zahl der coronabedingten Todesfälle jenen aus Deutschland um über 20.000 Menschen. Genau 112.283 Todesopfer (Stand: 6. August) hat das Land zu beklagen. Nun ist auch in Frankreich die Delta-Variante* auf dem Vormarsch. Nach einer verhältnismäßig lang anhaltenden Entspannungsphase steigt die Kurve seit einem Monat wieder steil an. Lag der Inzidenzwert noch am 29. Juni bei genau 19,1, ist er inzwischen auf traurige 232,2 gestiegen (Stand: 6. August).
Hoffnung macht hingegen die Impfquote: 48,69 Prozent der Bevölkerung (Stand: 5. August) sind inzwischen vollständig geimpft. Allerdings ist der Weg bis zum Erreichen der erwünschten Herdenimmunität noch weit. Um die Impfquote weiter zu steigern, übt die Regierung in Frankreich nun Druck auf Impfskeptiker und -Verweigerer aus. Unter anderem gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen künftig eine Corona-Impfpflicht. Zudem plant Frankreichs Regierung die Ausweitung der Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung zum 9. August. Wie die Corona-Regeln in anderen EU-Ländern aussehen, erfährst Du in dieser Urlaubsübersicht.
Eines schon mal vorweg: Eine allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Frankreich liegt derzeit nicht vor. Dennoch muss bei der Risikoeinschätzung differenziert werden; denn Frankreich ist regional sehr unterschiedlich vom Coronavirus betroffen. Wegen verhältnismäßig hoher Inzidenzwerte werden die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d‘Azur, den Überseegebieten Französisch Guyana, Martinique, Réunion und Saint-Martin als Risikogebiete eingestuft.
Bei der Einreise nach Frankreich (Landweg oder Flugzeug) müssen Personen ab 12 Jahren einen negativer PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem müssen Einreiseden eine Erklärung zur Symptomfreiheit in einem Einreiseformular abgeben. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte*, Genesene, Kinder unter 12 Jahren. Der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kann in Papierform oder digital über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid“ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachgewiesen werden.
Weitere Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort. Auch Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer benötigen keinen Test.
Weil Frankreich derzeit kein allgemeines Risikogebiet ist, besteht bei der Rückkehr nach Deutschland keine Melde- oder Testpflicht. Das gilt jedoch nicht für Einreisen auf dem Luftweg! Hier muss am Flughafen negativer Test vorgelegt werden. Allerdings gilt diese Regelung nicht für vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren. Lange bleibt das nicht so: Die Bundesregierung hat eine Verschärfung der Testvorgaben für Reiserückkehrer ab dem 1. August beschlossen*.
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