Friseur in BW: Ohne Corona-Test kein Haarschnitt? Diese neuen Regeln gelten aktuell
Friseur in Baden-Württemberg: Seit dem 16. August gilt eine neue Corona-Verordnung, die unter anderem eine Verschärfung der Testpflicht vorsieht. Was das für den Termin im Salon bedeutet:
Ab Montag (16. August) gilt in Baden-Württemberg eine neue Verordnung im Kampf gegen das Coronavirus. Dann dürfen alle Menschen im Südwesten, unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg* sieht in Innenräumen die sogenannte 3G-Regel vor. Wer also ab dem 16. August einen Termin beim Friseur wahrnehmen will, sollte folgende Corona-Regeln kennen, die HEIDELBERG24* zusammengefasst hat:
Friseur in Baden-Württemberg: Test-Pflicht für Ungeimpfte – das muss man beim Termin beachten
Wer ab Montag, den 16. August ins Restaurant, ins Kino oder zum Friseur möchte, muss nachweisen können, dass er entweder genesen, geimpft oder getestet ist. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird diese Regel in Baden-Württemberg* unabhängig vom Inzidenz-Wert der jeweiligen Region gelten. Geimpfte und genesene Personen können ihren Nachweis wie üblich über ihren Impfpass bzw. Genesenen-Nachweis* oder über einen Eintrag in der Corona-Warn-App erbringen. Ungeimpfte Personen müssen einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen.
Friseur in Baden-Württemberg: Welcher Corona-Test reicht aus – und welche Kosten kommen auf mich zu?
Laut aktuellen Plänen der Landesregierung wird ein sogenannter Selbsttest für Ungeimpfte nicht ausreichen, um den Termin beim Friseur wahrnehmen zu können. Demnach reiche allerdings ein aktueller Antigen-Test (Schnelltest) aus, der 24 Stunden lang gültig ist. Wer lieber einen PCR-Test machen will, kann diesen 48 Stunden lang verwenden. Zwingend notwendig ist ein PCR-Test beim Friseur-Besuch allerdings nicht – nur in Clubs und Discotheken soll dieser zur Voraussetzung werden.*
Spätestens ab Mitte Oktober, wenn die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests kostenpflichtig werden sollen, müssen zumindest Ungeimpfte bei ihrem Friseur-Termin etwas tiefer in die Tasche greifen. Für einen Schnelltest muss man dann vor dem Termin wohl zwischen 10 und 50 Euro zahlen. Für einen PCR-Test, der bereits ab dem 12. August kostenpflichtig wird, schätzt das Gesundheitsministerium die Kosten pro Test sogar auf 30 bis 50 Euro. HEIDELBERG24* hat zusammengefasst, welche Kosten allgemein auf Ungeimpfte zukommen könnten, wenn die Corona-Tests kostenpflicht werden.*
Friseur in Baden-Württemberg: Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Salon
Weiterhin gilt beim Friseur-Besuch in Baden-Württemberg auch die Maskenpflicht. Kunden müssen bei ihrem Termin eine medizinische Maske oder eine FFP2- bzw. KN95/N95-Maske tragen. Auch bei den sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“, also beispielsweise Augenbrauenfärben oder Bartpflege, wo die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, muss weiterhin ein Test-, Impf-, oder Genesenen-Nachweis erbracht werden. Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen sind von dieser Regel ausgeschlossen. Nach wie vor sollten Kunden außerdem einen Termin vereinbaren, bevor sie den Friseur ihres Vertrauens aufsuchen. (kab) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.