Achtung, Autofahrer! Ab diesem Tag sind graue und rosa Führerscheine ungültig
Rhein-Neckar-Kreis - Beim vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine gegen neue sind gesetzliche Fristen zu beachten. Ab wann Dein „Lappen“ ungültig wird:
Viele Autofahrer*innen sind noch mit ihrem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Wie HEIDELBERG24 berichtet, verlieren diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Bundesweit sind 30 Millionen Autofahrer davon betroffen, dass ihr Führerschein abläuft.

Wie die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises informieren, kann der Umtausch grundsätzlich jederzeit erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins (sog. Papierführerschein) den Umtausch beantragen.
Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Für alle vor 1953 geborenen Fahrerlaubnisinhaber gilt eine großzügige Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Führerschein-Umtausch nur nach vorheriger Vorsprache bei Behörde in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch
Damit der Umtausch durchgeführt werden kann, bedarf es einer persönlichen Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises sind dies die Fahrerlaubnisbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
- „alter“ Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das dauert etwa 2 bis 3 Wochen. Er wird dann direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch. Dort können auch online Termine gebucht werden. *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA (PM/pek)