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Achtung, Autofahrer! Ab diesem Tag sind graue und rosa Führerscheine ungültig

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Von: Peter Kiefer

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Rhein-Neckar-Kreis - Beim vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine gegen neue sind gesetzliche Fristen zu beachten. Ab wann Dein „Lappen“ ungültig wird:

Viele Autofahrer*innen sind noch mit ihrem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Wie HEIDELBERG24 berichtet, verlieren diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Bundesweit sind 30 Millionen Autofahrer davon betroffen, dass ihr Führerschein abläuft.

Führerschein-Umtausch
Nur der „Lappen“ muss gehen: Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten – aber alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Wie die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises informieren, kann der Umtausch grundsätzlich jederzeit erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins (sog. Papierführerschein) den Umtausch beantragen.

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Für alle vor 1953 geborenen Fahrerlaubnisinhaber gilt eine großzügige Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Führerschein-Umtausch nur nach vorheriger Vorsprache bei Behörde in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch

Damit der Umtausch durchgeführt werden kann, bedarf es einer persönlichen Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises sind dies die Fahrerlaubnisbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch

Folgende Unterlagen werden benötigt: 

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das dauert etwa 2 bis 3 Wochen. Er wird dann direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch. Dort können auch online Termine gebucht werden. *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA (PM/pek)

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