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Dringender Gewürz-Rückruf: Erdnuss nicht deklariert – Gefahr für Allergiker

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Von: Teresa Knoll

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Erdnuss-Allergiker aufgepasst: Im Pfeffer der Marke Afroase wurde Erdnuss gefunden, doch das Allergen ist nicht auf der Packung deklariert. Das Gewürz sollte zurückgegeben werden:

Chili oder scharfe Mischungen gehören zu den Gewürzen, die wohl die meisten zu Hause haben. Und eine Erdnuss-Allergie ruft häufig besonders schwere Reaktionen hervor. Beim aktuellen Rückruf eine schlechte Kombination: Der Händler Asia Express Food nimmt gemahlene Chili aus dem Verkauf, die Erdnuss enthält – dies ist auf der Verpackung aber nicht deklariert. Das scharfe Gewürz sollte sofort zurückgegeben werden:

Rückruf wegen Spuren von Erdnuss: Chili-Gewürz kann schwere Allergien auslösen

Das Gewürz „Ground Chili Pepper Hot“ der Marke Afroase wird „aus Vorsicht“ zurückgerufen, weil darin Erdnuss (Eiweiß) nachgewiesen wurde. Der Hinweis für Allergiker fehlt allerdings auf der Verpackung.

Wie lebensmittelwarnung.de informiert, sind folgende Bundesländer betroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Allergie-Kennzeichnung fehlt: Chili-Gewürz von Afroase wird zurückgerufen

Der Händler bittet darum, das Chili-Gewürz nicht zu verzehren und an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Derzeit werden auch mehrere Sorten eines Snacks bei Aldi zurückgerufen: Die Pistazien enthalten ein Schimmelpilzgift, das potenziell krebserregend ist.

Nach europäischem Lebensmittelrecht müssen alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, die Erdnüsse enthalten. Auch bei loser Ware sind solche Informationen verpflichtend. Oft sieht man auf der Verpackung auch den Warnhinweis: „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“, wenn die Hülsenfrucht im Produkt selbst zwar nicht enthalten ist, aber im Herstellungsbetrieb Erdnüsse verarbeitet werden. (resa)

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