Gesetzesänderungen 2023: Preisbremsen, Bürgergeld, Homeoffice-Pauschale und Co.
Mehrere Gesetzesänderungen sollen private Haushalte inmitten der Energiekrise unterstützen. Darunter zählt der Entfall von Hartz IV, Preisbremsen und Erhöhung von Wohngeld.
Die Energiekrise wird auch im Winter noch von sich wissen lassen. Verbraucher können sich nämlich auf weitere Preisanstiege in den unterschiedlichsten Bereichen einstellen. Neben immer teurer werdenden Lebensmitteln und Energiekosten, steigen auch die Preise für Flüge und Zigaretten. Nun beschließt die Regierung aufs Neue etwas finanzielles Gleichgewicht für die Bürger zu schaffen.
Regierung unterstützt private Haushalte – mit Preisbremen bei Energiekosten
Fest geplant sind dabei Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme. Ab 2023 sorgen diese Maßnahmen für etwas finanzielle Entlastung. Zwar werden sie laut Verbraucherzentrale nach aktuellem Stand erst ab März 2023 in Kraft treten, sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar des neuen Jahres gelten. So tritt ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Kraft – bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro kWh.
Wer mit Fernwärme heizt, soll 9,5 Cent pro kWh bezahlen. Dies gilt jedoch nur für 80 Prozent des Verbrauchs vom Vorjahr. Solltest Du also mehr Energie benötigen, musst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch deutlich mehr bezahlen. Übrigens kommst Du hier zu unserer Themenseite für Strom-Spartipps. Natürlich gehört das Deutschlandticket ebenfalls zu den Entlastungsmaßnahmen der Privathaushalte. Hier findest Du alle Infos zum kommenden 49-Euro-Ticket.
Änderungen im Jahr 2023: Soforthilfe im Dezember und Entfall von Hartz IV
Um die Privathaushalte möglichst schnell zu entlasten, wurde auch eine Soforthilfe für Dezember 2022 beschlossen. Der Staat übernimmt für diesen Monat den Abschlag. Im Dezember entfällt also die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch müssen Erdgaslieferanten gezahlte Beträge in der nächsten Rechnung berücksichtigen, so die Bundesregierung.
Hartz IV wird verabschiedet. Neuer Name, mehr Leistungen und höhere Freibeträge stehen zum 1. Januar 2023 an. Das Bürgergeld wird laut Verbraucherzentrale die bisherige Grundsicherung „Hartz IV“ ersetzen. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt der bisherigen 449 Euro). Auch Kinder sollen mehr Geld erhalten.
Änderungen 2023: Homeoffice-Pauschale verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Home-Office in Deutschland immer weiter vorangeschritten. Zwar ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bequemer, die Strom- und Heizkosten steigen jedoch. Aus diesem Grund ist eine Sonderregelung – die sogenannte Homeoffice-Pauschale – ins Leben gerufen worden. Diese ist eigentlich nur auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 begrenzt gewesen, ist laut MLP jetzt aber entfristet worden.
Die Homeoffice-Pauschale gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Diese können ihre anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Bislang ist die Pauschale auf fünf Euro pro Tag und insgesamt 120 Tage im Jahre begrenzt gewesen. Im Jahr 2023 sind maximal sechs Euro pro Tag mit insgesamt 210 Tage im Jahr möglich. Maximal haben Arbeitnehmer nur 600 Euro steuerlich geltend machen können – jetzt sind es 1.260 Euro.
Bürgergeld statt Hartz IV und Anstieg des Wohngeldes – das erwartet uns 2023
Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen. Dies solle dazu führen, dass der Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, ebenfalls steigt. Zu einer weiteren Maßnahme in Krisenzeiten ist der Anstieg des Wohngeldes. Im Durchschnitt soll sich dieses nämlich um 190 Euro pro Monat erhöhen. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen.
Das Wohngeld soll nun etwa 2 Millionen Menschen zustehen statt bisher rund 600.000. Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt nach wie vor von Einkommen, Miete und Wohnort ab und fällt von Fall zu Fall unterschiedlich aus. Auch bei Supermärkten wird sich 2023 einiges ändern. (mad)