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Alle Infos zum Wohngeld: Wem es zusteht und wie Du es beantragen kannst

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Von: Madlen Trefzer

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Der Bund überraschte zu Beginn des Jahres 2023 mit einer Wohngeldreform. Wir verraten, ob auch Du Anspruch auf Wohngeld hast und wie Du es beantragen kannst.

Zu Beginn dieses Jahres kommt es zu Reformen bei Wohngeld. Mehr Haushalte sollen dadurch entlastet werden – das neue „Wohngeld Plus“ soll also nun etwa 2 Millionen Menschen zustehen statt wie bisher rund 600.000. Ob Du Wohngeld bekommen kannst und vor allem wie viel, hängt nach wie vor von Einkommen, Miete und Wohnort ab und fällt von Fall zu Fall unterschiedlich aus. Eine allgemein gültige Einkommensgrenze gibt es beim Wohngeld allerdings nicht – davon berichtet auch RUHR24

Nicht nur Mieter – auch Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld

Entscheidend für den Anspruch auf Wohngeld ist jedenfalls die Höhe des Haushaltseinkommens. Schon gewusst, dass auch selbstnutzenden Eigentümern ein Lastenzuschuss gewährleistet wird? Wohnen beispielsweise auch noch Kinder unter 25 Jahren in einem Haushalt, das Wohngeld bezieht, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.

Dabei umfassen die Leistungen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BWSB) beispielsweise Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. Wer Dein zuständiger Ansprechpartner für Wohngeld ist, erfährst Du im jeweiligen Rathaus oder Bürgeramt. Personen, in deren Haushalt ein Kind unter 25 Jahren lebt, können zudem einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. 

Personen, die Wohngeld beantragen wollen, sollten keine Transferleistungen beziehen

Übrigens: Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Weitere Gesetzesänderungen 2023: Preisbremsen, Bürgergeld, Homeoffice-Pauschale und Co.

Das BWSB spricht von einer „historischen Wohngeldreform“. Diese ist auf nichts anderes als die steigenden Energiekosten zurückzuführen. Wenn Dir Deine Stromrechnung Sorgen bereitet, wird es allerhöchste Eisenbahn, mal bei unserer Themenseite für Spartipps vorbeizuschauen. Dort lernst Du kinderleicht das Sparen von Energiekosten – und das mit minimalem Aufwand.

So hoch sind die Durchschnittlichen Wohngeld-Beiträge in Baden-Württemberg

Natürlich sind neben den ansteigenden Energiekosten auch die explodierenden Lebensmittelpreise eine regelrechte Katastrophe für Haushalte mit kleinem Geldbeutel. Deshalb haben wir für dich herausgefunden, wann die Lebensmittelpreise wieder absinken sollen – zum Beispiel die für Gurken. Zum Glück aber sind wenigstens die Butterpreise abgestürzt – wir verraten Dir den Grund für diese überraschende Wendung. 

Aber zurück zum Wohngeld, das noch das eine oder andere Problem lösen könnte: Im Jahr 2021 werden in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt etwa 155 Millionen Euro Wohngeld an rund 60.000 Haushalte ausbezahlt. Aktuell beziehen rund 50.000 Haushalte in Baden-Württemberg Wohngeld, in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro. Seit Januar 2023 stellt das Land seinen Bürgern auch einen Onlineantrag zur Verfügung, um das Beantragen von Wohngeld zu vereinfachen.

Wohngeld
Ab sofort hast Du die Möglichkeit, den Antrag auf Wohngeld auch online zu stellen, nicht nur in Papierform. © Robert Michael/dpa/Archivbild

Wohngeldreform 2023: Antrag auf Wohngeld kannst Du nun auch online stellen

Somit kannst Du Deinen Antrag von zu Hause aus stellen und musst laut Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW) dank des intelligenten Formulars nur noch die Fragen beantworten, die auch auf Deine konkrete Lebenssituation zutreffen. Dabei wird der Dir zustehende Betrag durch Faktoren wie Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe Deiner Miete beziehungsweise Belastung und natürlich auch die Höhe des Gesamteinkommens bestimmt.

Zum Einkommen eines Haushaltes zählen dabei laut RUHR24 alle steuerpflichtigen Einkünfte jeder im Haushalt lebenden Person. Auch steuerfreie Einkünfte werden dabei mit einberechnet. So kannst Du davon ausgehen, dass Arbeitslosengeld sowie Kurzarbeitergeld für die Berechnung der Dir zustehenden Summe des Wohngeldes mit einberechnet werden. Kindergeld wird dagegen nicht angerechnet. 

Geringes Einkommen? In diesem Fall hast auch Du Anspruch auf Wohngeld

Ob Dir das Wohngeld bei Deinem Einkommen überhaupt zusteht, ist von Fall zu Fall also unterschiedlich. Die Chancen stehen gut, wenn Du knapp über dem Existenzminimum bist. Schon mit diesem Nettogehalt gilt man in Deutschland tatsächlich als „arm“. „Die Wohngeldreform war überfällig, und insbesondere die Aufnahme einer Heizkosten-Komponente entspricht einer langjährigen kreiskommunalen Forderung“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski in einer Pressemitteilung des MLW BW. 

„Allerdings lässt sich eine derart groß angelegte Reform in so kurzer Zeit nicht ruckelfrei umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohngeldbehörden sowohl Vorschüsse gewähren als auch vorläufige Zahlungen leisten können. Den Bürgerinnen und Bürgern danken wir schon heute für ihr Verständnis bei eventuellen Verzögerungen und den Beschäftigten für ihr großes Engagement in dieser herausfordernden Situation“, so von Komorowski. (mad)

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