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Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum – was Kunden darüber wissen sollten

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Von: Pauline Wyderka

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Verdient das Mindesthaltbarkeitsdatum ein Ablaufdatum? Nach Kritikern der Lebensmittelverschwendung, ja. Ein Vorschlag der EU-Kommission soll nun jedoch Abhilfe schaffen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Gerne wird es missverstanden und für ein Ablaufdatum gehalten. Die Folge: „abgelaufene“ Produkte werden entsorgt, obwohl sie eigentlich noch frisch und lange haltbar sind. Die EU möchte der Lebensmittelverschwendung nun entgegenwirken und plant eine Änderung des abgebildeten MHD. HEIDELBERG24 berichtet, was für Neuerungen Kunden bald erwarten könnten:

Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum – viele Kunden machen diesen Fehler

Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) heißt das Zauberwort zur Sache, an dem die EU-Kommission nun etwas ändern möchte. Nicht etwa, weil es zu lang ist, sondern – im Gegenteil – in seiner aktuellen Form bedeutet der Begriff eher, dass Lebensmitteln eine zu kurze Lebensdauer zugerechnet wird. Das MHD soll daran Schuld sein. Auch Gemüse hält oft länger, als es schön aussieht. Dabei bekommt man mit einem einfachen Trick auch schlaffes Gemüse wieder schön knackig – und man erspart ihm den Weg in die Tonne.

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden in deutschen Privathaushalten jedes Jahr 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Als einer der Gründe für die enorme Lebensmittelverschwendung steht auch das MHD im Verdacht. Dieses soll Verbrauchern den falschen Eindruck vermitteln, dass Lebensmittel nach dessen Ablauf nicht mehr essbar wären. Dabei sind die meisten Lebensmittel bei richtiger Lagerung noch deutlich länger haltbar als das MHD vermuten lässt. Hier kann man jedoch einige Fehler machen – so gehören diese Lebensmittel zum Beispiel nicht in den Kühlschrank.

Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum – Kunden-Hinweis stößt auf Kritik

Der konkrete Vorschlag der EU-Kommission, um dem Problem entgegenzuwirken: Neben das MHD soll ein Hinweis kommen. Getreu dem Vorschlag würde dort dann „Oft länger gut“ stehen. Auf dem 36. Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden stößt der Vorschlag der EU-Kommission zum MHD am 22. März zum Teil auf Unverständnis. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, geht zunächst ein irritiertes Raunen durch den Saal.

Auch Peter Loosen vom Lebensmittelverband Deutschland kritisiert den Entwurf zum MHD gegenüber der Lebensmittelzeitung. Ihm zufolge mache es keinen Sinn, den Hinweis verpflichtend zu machen, da „Verbraucher eben nicht bei allen Lebensmitteln riechen, schmecken oder probieren, ob etwas noch ‚gut‘ ist“. Gerade bei Konserven und Tiefkühlkost dürften demnach die wenigsten nach Verstreichen des MHD noch einen prüfenden Blick auf den Inhalt der Verpackung werfen. Er spricht sich darum dafür aus, den Hinweis freiwillig und digital zu machen.

Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum – Kunden-Hinweis erhält auch Zustimmung

Besonders präzise mag der Hinweis zudem nicht sein. Ob er dennoch Kunden dazu anregen könnte, sorgsamer mit Lebensmitteln umzugehen, die ihr MHD überschritten haben, bleibt abzuwarten. Christoph Meyer vom BMEL sieht die Idee jedenfalls positiv. „Wir unterstützen den Zusatz und haben uns zudem dafür ausgesprochen, die Liste der Lebensmittel zu erweitern, für die kein MHD nötig ist“, zitiert ihn die Lebensmittelzeitung.

Auch der überzeugendste Hinweis zur Haltbarkeit rettet Lebensmittel natürlich nicht, wenn der Kühlschrank sie nicht frisch hält. Einige Kühlschränke beispielsweise fallen bei der Stiftung Warentest zuletzt durch, da sie in genau dieser einen Aufgabe versagen. (paw)

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