Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen auf Basis von 3G (Getestet, geimpft oder genesen) geben. Eine Maskenpflicht in Schulen soll es nur geben, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch erst ab dem fünften Schuljahr.
Sollte in einem Bundesland die Zahl der Fälle so sehr ansteigen, dass das Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastrukturen vor dem Zusammenbruch stehen, darf auch eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien eingeführt werden, falls dort Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Hier soll es dann auch keine Ausnahmen für 3G geben. Die Maßnahmen sollen am 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.
„Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein“, erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und rechnet diesen Herbst auch wieder mit der hochansteckenden Omikron-Variante, die zwar für viele Fälle sorge, aber insgesamt weniger tödlich verlaufe, als die Delta-Variante. Neben vier zusätzlichen Impfstoffen stehe zudem das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung.
Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann befinde sich Deutschland in einer „deutlich besseren“ Situation, als in den vergangenen Jahren. Radikale Maßnahmen wie die Schließung von Schulen oder Betrieben – zum Beispiel durch einen Lockdown – werde es dieses Mal nicht geben. Zuletzt hat das Thema Maskenpflicht im Corona-Herbst die Politik gespalten.
In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. „In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen - so wie es auch
die meisten anderen europäischen Staaten tun“, betont Buschmann. Jetzt muss sich noch das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, bevor der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheidet.
Nur kurz nach der Vorstellung des Entwurfs gibt es erste Kritik aus Baden-Württemberg. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagt Landesgesundheitsminister Manne Lucha der Deutschen Presse Agentur. Wie Merkur.de berichtet, hat Karl Lauterbach auf Twitter eine hitzige Diskussion über die Maskenpflicht geführt.
Der Minister vermisse die Möglichkeit, im Extremfall wieder 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen nutzen zu können. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können. (dpa/dh)