Maskenpflicht für Kinder: Keine FFP2-Pflicht – was Eltern jetzt wissen müssen
Als Schutz vor dem Coronavirus können Kinder zwischen 6 und 16 Jahren künftig auch OP-Masken tragen - statt bisher vorgeschriebener spezieller FFP2-Masken.
Update vom 21. Mai: Jetzt hat der Bundestag die Regeländerung für Masken bei Kindern auf den Weg gebracht! Jungen und Mädchen zwischen 6 und 16 Jahren müssen in Deutschland künftig in vielen Fällen keine FFP2-Masken mehr tragen – eine entsprechende Verpflichtung wurde am Donnerstag (20. Mai) aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Ebenfalls am Donnerstag beschlossen wurden strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen Bis zu einem Jahr Gefängnis droht künftig all jenen, die gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft. Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden.
Außerdem sind Hochschulen - im Gegensatz zu Schulen - dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.
Maskenpflicht: Keine FFP2-Pflicht für Kinder? Neues Gesetz soll kommen
Erstmeldung vom 20. Mai: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis den Wert von 100, greift mit der „Notbremse“ die bundeseinheitliche Corona-Maßnahme. Die sieht neben zahlreichen Einschränkungen wie der Ausgangssperre oder strengeren Kontaktbeschränkungen auch für Kinder unter anderem in Bus und Bahn, bei Friseurbesuchen oder Arztterminen eine FFP2-Maskenpflicht vor. Diese Regel soll nun kippen, wie HEIDELBERG24* berichtet.
FFP2-Maskenpflicht für Kinder schon bald Geschichte – Jens Spahn mit klarer Haltung
„Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber der BILD. Als Schutz vor dem Coronavirus müssen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren künftig nicht mehr FFP2Masken tragen, sondern können auch auf OP-Masken zurückgreifen. Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.
FFP2-Maske | Alltagsmaske | Medizinische Gesichtsmaske | |
---|---|---|---|
Kennzeichung | CE-Kennzeichnung auf Verpackung und Produkt | keine | CE-Kennzeichnung auf Verpackung |
Schutzwirkung | Tröpfchen, Aerosole | können Tröpfchen-Auswurf reduzieren und zum Schutz vor dem Coronavirus beitragen | Tröpfchen, weniger vor Aerosolen |
Wen schütze ich? | Eigenschutz, Fremdschutz – weniger Fremdschutz mit Ventil | Fremdschutz | Vor allem Fremdschutz, gewisser Eigenschutz |
„Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen, so Spahn weiter.
Vorab hatte die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet, dass Apotheken schon seit Einführung der Regel vor dem Problem standen, nicht wirklich zu wissen, welche FFP2-Masken für Kinder geeignet seien – Hintergrund bei der geplanten Änderung ist also der Umstand, dass die FFPP2-Maskenpflicht für von vornherein nicht richtig durchdacht war. „Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen“, erklärte auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Weiter hieß es in der Erklärung, die kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 sei die Größe XS. Es sei aber bislang noch gar keine Risikobewertung erfolgt, die beispielsweise die Verwendungsbedingungen für Kinder oder die Atmungskapazität erfolgt. Das hat auch einen guten Grund, schließlich handelt es sich bei FFP2-Masken um eine persönliche Schutzausrüstung und nicht um ein medizinisches Produkt. FFP2-Masken dienen also dem Arbeitsschutz, folglich könne es solche gar nicht für Kinder geben.
FFP2-Maskenpflicht für Kinder soll am 20. Mai fallen
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll voraussichtlich am heutigen Donnerstag (20. Mai) vom Bundestag beschlossen werden und Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommen. Darin ist unter anderem auch vorgesehen, dass neben Ärzten auch Apotheken Corona-Impfungen in die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise eintragen können. (rob) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN-MEDIA.