Extreme Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Wird es am Arbeitsplatz zu heiß, muss der Chef reagieren. Unter gewissen Bedingungen ist sogar Hitzefrei möglich – einfach gehen ist nicht erlaubt.
Der Begriff Extrem-Sommer definiert das Wetter in Baden-Württemberg gerade (Stand, 19. Juli) optimal. Prognosen zufolge sollen die Temperaturen auch in den nächsten Tagen die 30-Grad-Marke knacken. Doch der extreme Sommer mit Hitzewellen in Baden-Württemberg kommt nicht allen gelegen. Gerade, wer im Büro ohne Klimaanlage arbeiten muss, kommt ab 30 Grad plus rasch ins Schwitzen und sehnt sich eine Abkühlung herbei.
Extreme Hitze im Büro – zwei Temperatur-Grenzen sollten Arbeitnehmer kennen
Hier haben es die Schüler einfacher, ab etwa 30 Grad Außentemperatur gibt es für sie Hitzefrei. Am Arbeitsplatz gibt es ein Recht auf Hitzefrei nicht, bloß im Extremfall – also wenn etwa die Gesundheit gefährdet ist – kann es eine letzte Maßnahme sein. Zuvor muss der Arbeitgeber aber auch schon reagieren und etwa Maßnahmen zur Temperaturregulierung ergreifen. Zwei Temperatur-Grenzen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Berichten der Stiftung Warentest zufolge sollte die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad nicht überschreiten. Tritt der Fall ein, sollte der Arbeitgeber reagieren – ab einer Zimmertemperatur von 30 Grad muss er das sogar. Hilft alles nichts und die Temperatur knackt im Büro die 35-Grad-Marke, ist der Raum laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht mehr länger als Arbeitszimmer geeignet.
Bürotemperatur über 30 Grad – Arbeitgeber haben jetzt mehrere Optionen
Folgende Maßnahmen zur Temperaturregulierung nennt die BAuA als Beispiel:
- Den Einsatz von Tisch-, Stand- oder Deckenventilatoren.
- Die Lockerung der Bekleidungsetikette.
- Den Arbeitnehmern kostenfrei kühle Getränke anbieten.
- Die Arbeitszeit in kühlere Morgen- oder Abendstunden verlegen.
- Jalousien nach unten oder sonstigen Sonnenschutz anbringen.
Wenn all diese Maßnahmen keinerlei Wirkung zeigen und die Zimmertemperatur über 35 Grad klettern, empfehlen die Experten der Stiftung Warentest in ihren Tipps für Arbeitnehmer, den Kontakt zum Vorgesetzten oder zum Betriebsrat zu suchen. Eine Option ist etwa ein Wechsel in ein kühleres Arbeitszimmer. Einfach gehen sollten Arbeitnehmer aber auch dann nicht – im schlimmsten Fall sei mit einer Abmahnung zu rechnen, berichtet Arbeitsrechte.de dazu.
Arbeitnehmer, die von der Hitze stark gefährdet sind, genießen einen besonderen Schutz. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in zu heißen Arbeitsräumen als unzumutbar gelten. In solchen Ausnahme-Fällen kann ein Mitarbeiter tatsächlich Hitzefrei bekommen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf Menschen, die draußen arbeiten.
Sonnencreme und Co. – Hitzeschutz für Arbeitnehmer, die außen arbeiten
Für solche Arbeitnehmer kommen etwa Schutzkleidung oder ein Sonnensegel infrage. Doch auch Sonnencreme sowie kostenfreie Getränke sollten vom Arbeitgeber gestellt werden. Aber Vorsicht, auch im Beruf sollten Sonnencremes mit chemischen UV-Filtern vermieden werden, berichtet 24vita.de. Denn die können allergische Reaktionen auslösen oder sogar den Hormonhaushalt negativ beeinflussen.
Zudem empfiehlt die BAuA auch in Berufen, die draußen ausgeübt werden, die Arbeitszeiten bei extremer Hitze anzupassen und in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu verlegen. Auch mehrere kurze Pausen können Abhilfe schaffen. In den nächsten Tagen ist übrigens keine Entspannung in Sicht, im Gegenteil. Meteorologen sagen voraus, dass auch nachts die Temperaturen über der 30-Grad-Marke bleiben könnten.