Gratis, 3 Euro oder Selbstzahler: Neue Vorgaben für Corona-Tests in BW
Die neue Corona-Testverordnung regelt seit 30. Juni, wer wie viel für einen Schnelltest bezahlen muss. Auch in Baden-Württemberg gelten neue Vorgaben.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits am 24. Juni eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung angekündigt. Die sieht vor, dass ab Donnerstag (30. Juni) die Corona-Tests nicht mehr für alle Menschen kostenlos sind. Wer nicht zu den Ausnahmen gehört, muss ab sofort drei Euro bei jedem Abstrich zahlen. Was damit bewirkt werden soll und wer zur Ausnahme gehört:
Name | Karl Wilhelm Lauterbach |
Geboren | 21. Februar 1963 in Düren |
Ehepartnerin | Angela Spelsberg (verh. 1996–2010) |
Partei | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Corona-Tests ab dem 30. Juni nicht mehr kostenlos – aus diesem Grund
„Ich hätte die kostenlosen Bürgertests für alle gerne weitergeführt, aber im Durchschnitt kosten die Tests den Bund derzeit 1 Milliarde Euro pro Monat. Die Wahrheit ist somit, das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten“, erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Verkündung der neuen Testverordnung.
Um nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben, wird der Staat nur noch einen Teil der Testgebühr zahlen. Statt 11,50 Euro steuert der Staat ab sofort nur noch 9,50 Euro bei, die restlichen drei Euro werden zur Eigenbeteiligung der Bürger. Es gibt jedoch Ausnahmen, die davon befreit sind.
Für diese Personengruppen bleiben Corona-Tests weiterhin kostenlos
- Kinder unter 5 Jahren
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, die sich aus der Quarantäne „freitesten“ wollen
- Besucher, Patienten oder Bewohner von stationären und ambulanten Pflegeheimen und Krankenhäusern
- Pflegende Angehörige
- Mitbewohner von nachweislich Infizierten
- Menschen mit Behinderungen, die nach dem § 29 SGB IX ein Persönliches Budget erhalten sowie Personen, die von diesen beschäftigt werden
- Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern werden weiterhin an ihren Arbeitsstellen getestet
„Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte werden sich weiter kostenlos testen lassen können. Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertest“, sagt Karl Lauterbach. Wer lieber zum Corona-Schnelltest vom Discounter greift, sollte wissen, wie sicher diese sind.
Im Gegenzug müssen Personen, die sich einem Risiko aussetzen – zum Beispiel Besuch einer Veranstaltung im Innenraum – oder in der Corona-Warn-App eine rote Kachel angezeigt bekommen, drei Euro für einen Test zahlen. Personen, die bereits typische Corona-Symptome zeigen, sollten am besten zu einem Arzt gehen, um einen Abstrich machen zu lassen.
Bundesländer können bei steigender Inzidenz die Kosten für Corona-Tests übernehmen
Es gibt jedoch noch eine weitere Neuerung, die bei einem erneuten rasanten Anstieg der Corona-Fälle im Herbst eine Rolle spielen könnten. So haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Anteil der Bürger an den Tests zu übernehmen, um so sicherzugehen, dass Infektionsketten durchbrochen werden können – und sich nicht ausbreiten, weil sich jemand keinen Test leisten kann.
„Die Bürgertests bleiben erhalten, das war mir persönlich sehr wichtig, das stand ja lange Zeit strittig. Sie werden auch fortgeführt, sodass es lückenlos die Weiterführung der Tests ab dem 1. Juli gibt“, erklärt Karl Lauterbach. (dh)