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Kein „Gelber Schein“ mehr: Was Arbeitnehmer zur digitalen Krankmeldung wissen müssen

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Von: Katja Becher

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Die Zeiten, in denen man als Krankmeldung drei gelbe Scheine in die Hand gedrückt bekam, sind seit dem 1. Januar vorbei. Alle Infos zur neuen Online-Krankschreibung:

Seit dem Jahreswechsel ist der „Gelbe Schein“ Geschichte – denn wer gesetzlich krankenversichert ist, für den ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seit dem 1. Januar 2023 digital. Zuvor erhielten Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung drei Scheine in der Arztpraxis, einen für den Arbeitgeber, einen für die Krankenkasse und einen zum Abheften für Zuhause. Diese Zettelwirtschaft ist nun vorbei und die Krankmeldung erfolgt ab sofort elektronisch.

Elektronische Krankmeldung – Chef muss AU-Schein selbst abrufen

Wer sich ab sofort beim Arzt krankschreiben lässt, spart mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) etwas Zeit. Denn die Krankmeldung muss nun weder beim Chef, noch bei der Krankenkasse abgegeben werden. Die Arzrpraxis übermittelt die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, wo der Arbeitgeber sie dann digital abrufen kann. Die Patienten erhalten dann statt drei Scheinen nur noch einen – für die persönlichen Unterlagen.

Doch Vorsicht: Auch wenn der Chef sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab sofort selbst bei der Krankenkasse besorgen muss, ist man weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber vorab über eine Erkrankung und den entsprechenden Arbeitsausfall zu informieren. Die neue eAU-Bescheinigung gilt zunächst nur für gesetzlich Krankenversicherte. Für Privatversicherte läuft die Krankmeldung weiterhin rein in Papierform. Mehrere Änderungen gibt es seit 2023 übrigens auch für Autofahrer.

Digitaler Krankmeldung – diese Daten werden übermittelt

Laut chip.de übermittelt die Krankenkasse die Daten verschlüsselt und nur den Namen des Patienten, Start und Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie eine Info ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt, an den Arbeitgeber. Wie bei der AU in Papierform erfahre der Arbeitgeber auch mit der eAU nichts von der Diagnose des Arbeitnehmers. Neu sei laut chip.de nur, dass auf dem elektronischen Dokument der behandelnde Arzt nicht mehr genannt werde.

In der Übergangsphase zur elektronischen Krankmeldung kann es in einigen Praxen noch vorkommen, dass es technische Probleme bei der Übermittlung der AU-Bescheinigung gibt – oder dass der Arbeitgeber noch nicht technisch in der Lage ist, den Krankenschein digital abzurufen. In solch einem Fall kann man sich jedoch immer noch einen klassischen Schein für den Arbeitgeber mitnehmen und diesen einreichen. (kab)

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