Masern-Impfpflicht: Nicht nur Kinder betroffen – wer sich impfen muss
Die Masern-Impfpflicht greift nicht nur in Schulen und Kitas. Auch viele Erwachsene sind betroffen, wenn ihr Arbeitsplatz bestimmte Kriterien erfüllt.
Sobald von einer Impfpflicht die Rede ist, denken viele an das Coronavirus und die damit einhergehende Teil-Impfpflicht, die primär Menschen in Deutschland betrifft, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Was die wenigsten wissen, ist, dass es die Impfpflicht nicht erst seit Corona gibt. Schon seit 1. März 2020 muss die Masern-Impfpflicht beachtet werden. Und zum 31. Juli 2022 endete die Nachweisfrist für die Masernimpfung in Deutschland.
Pflicht zur Masernimpfung: Wer betroffen ist – und was für Strafen drohen
Das heißt, dass Personen, die von der Masern-Impfpflicht betroffen sind, mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Zeitraum März 2020 bis Juli 2022 erbracht haben. Betroffen sind all die Menschen, die Einrichtungen besuchen, die im Masernschutzgesetz als Gemeinschaftseinrichtung genannt werden. Dazu zählen Schulen sowie Kitas, aber auch eine ganze Reihe anderer Institutionen – das sind:
- Arztpraxen
- Kinderheime
- Krankenhäuser
- Flüchtlingsunterkünfte
- Kindertagespflegeeinrichtungen
- Ausbildungseinrichtungen, wo vorrangig Minderjährige bereut werden
- Kinderbetreuungseinrichtungen wie Tagesstätten, Grippen oder Kinderhorte
Berichten der Südwest-Presse zufolge müssen sowohl Menschen, die eine der Einrichtungen besuchen, als auch Arbeitnehmer die Masern-Impfpflicht und damit die Nachweispflicht beachten. Wer das nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen. Geldbußen, aber auch Tätigkeits- und Betretungsverbote sind mögliche Maßnahmen. Wie teuer eine solche Bußgeldzahlung werden kann, geht aus einer Auflistung im Bußgeldkatalog hervor, im Folgenden kurz zusammengefasst:
Verstoß gegen die Masern-Impfpflicht | Bußgeld in Euro |
fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis | bis 2.500 |
Beschäftigung einer Person ohne Nachweis | bis 2.500 |
Verstoß gegen die Meldepflicht an Behörden | bis 2.500 |
Trotz Tätigkeits- / Betreuungsverbot im Betrieb | bis 2.500 |
Masern-Impfpflicht in Deutschland – Ausnahmen für Genesene und Ältere
Von der Masern-Impfpflicht befreit sind lediglich Menschen, die vor 1970 geboren sind, sich aus gesundheitlichen Gründen nicht die Impfung verabreichen lassen können und Personen, die nachweislich schon an Masern erkrankt waren. Im letztgenannten Fall muss die Genesung mittels Attest nachgewiesen werden. Von der Masern-Impfpflicht betroffen sind übrigens auch Praktikanten und alle Menschen, die ehrenamtlich in einer betroffenen Einrichtung tätig sind.
Wie genau die Einhaltung der Masern-Impfpflicht ab 1. August kontrolliert wird, ist unklar. Auch, weil der Deutsche Landkreistag erst jüngst eine weitere Verschiebung der Nachweisfrist für Masernimpfungen auf den 1. Januar 2023 ins Spiel gebracht hat. Hintergrund ist, dass viele Ämter in Deutschland aktuell noch stark in die Pandemiebekämpfung eingebunden sind und schlichtweg Kapazitäten fehlen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (DPA).
Experten empfehlen Masernimpfung: Schwere Infektionsverläufe nicht selten
Ob die Nachweispflicht für die Masernimpfung tatsächlich noch einmal verlängert wird, muss das Bundesgesundheitsministerium in Berlin entscheiden. Doch in der Landeshauptstadt ist momentan noch ein ganz anders Thema strittig. Wie kreiszeitung.de berichtet, ist zwischen Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann ein Streit über Corona-Auflagen entbrannt – strittig ist wohl primär das Thema Maskenpflicht ab Herbst in Deutschland, sollten die Infektionszahlen stark ansteigen.
Unabhängig der politischen Entscheidung empfehlen Experten dringend, sich gegen die Masern impfen zu lassen, sofern man nicht schon immunisiert ist. Denn Masern sind ansteckend und verursachen nicht selten schwere Infektionsverläufe. Laut der Südwest-Presse entwickelt etwa jeder zehnte Infizierte Beschwerden wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen und Durchfälle. Und auch die Zahl der Todesfälle ist bei Masern deutlich größer, als etwa bei Covid-19. (jsn)