Masern-Impfpflicht: Bei Verweigerung drohen Bußgelder bis 2.500 Euro
Können Kinder keine Masernimpfung oder Genesung nachweisen, droht ihnen seit 1. August ein Kita-Verbot. Zudem können teure Bußgelder verhängt werden.
Das Coronavirus ist in Deutschland nach wie vor ein präsentes Thema. Zum einen, weil die Covid-Fallzahlen seit mehreren Wochen wieder zunehmen und zum anderen, weil neue Virusvarianten wie Omikron BA.2.75 aus Indien auch für Genesene oder Geimpfte in der Bundesrepublik zunehmend gefährlich werden könnten. Lange wurde deshalb über eine Impfpflicht debattiert, am Ende war es dann die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Neue Nachweisfrist für Masernimpfung an Schulen und Kitas ab 1. August
Seither müssen alle Mitarbeiter in Gesundheitsberufen ihren Arbeitgebern nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Tun Sie das nicht, drohen Bußgelder und sogar Tätigkeits- sowie Betretungsverbote. Was die wenigsten wissen, ist, dass es eine solche Nachweispflicht auch mit Blick auf die Masern gibt. Die Grundlage ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass seit 1. März 2020 an Kitas oder Schulen der Masern-Impfschutz von Kindern ab einem Jahr abgefragt werden muss. Sprich, die Eltern müssen bei der Anmeldung nachweisen, dass ihr Kind vollständig geimpft ist oder schon einmal an Masern erkrankt war. Neu ist seit 1. August 2022, dass auch Beschäftigte und Kinder, die zum Stichtag 1. März 2020 schon in der Einrichtung waren, ihren Impfnachweis nachreichen mussten.

Bußgelder und Kita-Verbote: Scharfe Sanktionen gegen Masern-Impfverweigerer
Die Betonung liegt auf „mussten“, da die Masern-Nachweisfrist offiziell am 31. Juli 2022 geendet hatte. Ursprünglich sollte die Frist in Schulen und Kitas schon zum 31. Juli 2021 enden, aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Nachweisfrist aber nachträglich von den Gesundheitsbehörden verlängert, berichtet das ZDF. Wer zum Stichtag weder gegen die Masern geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland mit Konsequenzen rechnen, ein Überblick:
- Die Masern-Impfpflicht greift in allen Gemeinschaftseinrichtungen, wo viele Menschen zusammenkommen – dazu zählen auch Schulen und Kitas.
- Seit 1. März 2020 müssen Beschäftige und Kinder, die neu in eine Einrichtung kommen, ihren Impf- oder Genesenen-Status mittels Impfpass oder Attest nachweisen.
- Zum Stichtag 31. Juli 2022 mussten auch Eltern und Kinder einen Impf- oder Genesenen-Schutz nachreichen, die schon vor der Nachweisfrist 1. März 2020 in der Einrichtung waren.
- Nicht-geimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, wenn die Eltern keinen Nachweis vorlegen – bei Schülern ist das aufgrund der Schulpflicht nicht möglich.
- Auch Bußgelder bis 2.500 Euro sind möglich – davon betroffen sind auch Erzieher oder Lehrer, die bisher keinen Nachweis erbracht haben.
Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas: Landkreistag für Fristverlängerung
Ob es an Schulen und Kitas im Extremfall tatsächlich zu Sanktionen gegen Kinder und Beschäftige kommt, ist ungewiss – auch, weil Berichten von Spiegel Online zufolge schon eine Verschiebung der Nachweisfrist beantragt wurde. Der Grund ist, dass gerade viele Gesundheitsbehörden nach wie vor stark mit Covid-19 beschäftigt sind. Aufgrund der momentanen Arbeitsbelastung habe man das Gesundheitsministerium um eine Verlängerung gebeten, heißt es vom Deutschen Landkreistag.
Als neues Datum für die Masernimpfung-Nachweispflicht wurde der 1. Januar 2023 vorgeschlagen. Stimmt auch das Ministerium zu, hätten Beschäftige und Eltern noch fünf Monate länger Zeit, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis nachzureichen. Und auch Kitas und Schulen hätten mehr Luft, denn sie müssen es den Gesundheitsbehörden melden, wenn kein Masern-Nachweis vorlegt wird – diese entscheiden dann auch über Bußgelder und Betretungsverbote.