Einreiseformular Österreich: Bei diesen Urlaubern entfällt die Pflicht
Vor dem Urlaub in Österreich müssen Reisende prinzipiell ein Einreiseformular ausfüllen – es gibt jedoch Ausnahmen. Welche Regeln gelten und was man sonst für die Einreise braucht:
Ob Bergsee im Sommer oder Skivergnügen im Winter – Österreich ist ein Urlaubs-Paradies für all diejenigen, die Aktivitäten in wunderschöner Bergkulisse lieben. Wem ein Städtetrip mehr Vergnügen bereitet, kann in Wien auf kaiserlichen Spuren wandeln. Österreich hat derzeit ähnliche Inzidenzwerte wie sein Nachbarland Deutschland. Aktuell liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Obwohl Österreich mittlerweile viele Corona-Regeln gelockert hat, bleibt die Testpflicht für die Einreise weiterhin bestehen. Was das konkret bedeutet und was es bei der Einreise sonst noch zu beachten gibt, fasst HEIDELBERG24* zusammen:
Einreise Österreich: Testpflicht für alle Urlauber
Urlauber benötigen für die Einreise nach Österreich einen negativen Corona-Test. Ein PCR-Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Urlauber, die bei der Einreise nach Österreich keinen negativen Test vorweisen, können ihn innerhalb von 24 Stunden auf eigene Kosten in Österreich nachholen. Kinder unter 12 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Seit dem 1. Juli können Urlauber mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass) einreisen. Der Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung kann auch mit anderen Dokumenten wie Impfzertifikat und dem Impfpass erbracht werden.

Die Zweitimpfung gilt für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung. Dasselbe gilt für Genesene, die einmal geimpft sind. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag für 270 Tage ab der Impfung. Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.
Einreise Österreich: Das gilt für Pendler, Tagestouristen und den Transit
Reisende, die sich unter 24 Stunden in Österreich aufhalten, müssen ebenfalls einen negativen Test oder den Nachweis einer Impfung oder Genesung vorweisen. Das Einreiseformular muss in diesem Fall nicht ausgefüllt werden. Bei der Rückkehr nach Deutschland entfällt in diesem Fall die Testpflicht. Es muss auch keine digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden.
Der Transit durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Durchreisende sind von der Testpflicht ausgenommen. Pendler müssen sich alle 28 Tage neu online registrieren. Das müssen Urlauber beim Ausfüllen der Einreiseanmeldung für Italien beachten*.
Einreiseformular Österreich: In diesem Fall muss es nicht ausgefüllt werden
- Grundsätzlich gibt es eine Registrierungspflicht vor der Einreise nach Österreich (Pre-Travel-Clearance)
- Sie entfällt jedoch bei der Einreise aus sicheren Ländern. Dazu zählt unter anderem auch Deutschland. Dies gilt jedoch nur für Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Wer den Test erst nach der Einreise nachholen will, muss sich vorab online registrieren.
- Diese Ausnahme gilt nicht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten (Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Uruguay). Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich. Dies gilt auch für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
- Die Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten, die weder zu den sicheren Ländern, noch zu den Virusvariantengebieten gehören, ist grundsätzlich erlaubt. Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis zu erbringen und eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance Voraussetzung.
- Das Einreiseformular für Österreich finden Urlauber unter https://entry.ptc.gv.at/
- Die Registrierung zur Pre-Travel-Clearance steht auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.
- Über das Pre-Travel-Clearance-Formular darf man sich frühestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Österreich registrieren.
- Abgefragt wird das Gebiet oder Staat der Ausreise, wo man sich in den letzten zehn Tagen aufgehalten hat und das Datum der Einreise nach Österreich. Die Angabe von Transportmittel, Kennzeichen und das Ausreisedatum ist optional. Später werden Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die Aufenthaltsadresse in Österreich abgefragt. Ist das Formular ausgefüllt, erhält man eine Bestätigungsmail mit QR-Code.
- Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
- Das Dokument muss man auf Verlangen der Behörden vorzeigen, damit sie die korrekte Bekanntgabe der Daten prüfen können. Die Echtheit kann über einen QR-Code überprüft werden.
Urlaub in Österreich: Diese Corona-Regeln gelten
- In Österreich ist kein Mindestabstand zwischen Personen vorgeschrieben
- Die Maskenpflicht gilt in Supermärkten, Tankstellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Bergbahnen
- In vielen anderen Geschäften muss der Mund-Nasenschutz nicht mehr getragen werden, dies gilt jedoch nicht in Wien.
- Der Besuch von Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3-G-Nachweis) möglich. An Orten, an denen ein 3-G-Nachweis notwendig ist, gilt die Maskenpflicht nicht mehr.
- Botanische Gärten, zoos und Museen sind geöffnet
- Kinos, Diskotheken, Theater dürfen unter Auflagen Gäste empfangen
- Die detaillierten Corona-Regeln für Österreich im Überblick
Nach Österreich-Urlaub: Testpflicht für alle Reiserückkehrer
Seit dem 1. August braucht jeder Urlauber, der nach Deutschland zurückkehrt, einen negativen Corona-Test. Das gilt für jedes Verkehrsmittel - also Bus, Auto, Zug oder Flugzeug - und jedes Reiseziel im Ausland, also auch für Nicht-Risikogebiete. So soll vermieden werden, dass Reiserückkehrer das Coronavirus* nach Hause bringen.
Von der Test-Pflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ein Einreiseformular für Deutschland* muss nach dem Österreich-Urlaub nicht ausgefüllt werden, da es sich bei dem Urlaubsland nicht um ein Hochinzidenzgebiet handelt. *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.