Urlaub in Frankreich: Viele Corona-Auflagen fallen weg – diese Reise-Regeln gelten
Über die Osterferien 2022 ins Disneyland Paris? Kein Problem! Seit März greifen weitreichende Lockerung in Frankreich, die das Reisen einfacher machen.
- Seit Donnerstag ist eine neue Corona-Einreiseverordnung in Deutschland in Kraft.
- Innerhalb von Frankreich wurden fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben.
- Über die aktuellen Reise-Hinweise und Warnungen informiert HEIDELBERG24 im separaten Artikel.
Update, 14. März: Schon seit Anfang März greift in Deutschland eine neue Einreise-Verordnung, die Rückreisen aus beinahe allen Staaten weltweit extrem erleichtert, denn: Kein Land wird derzeit noch als „Risikogebiet“ eingestuft. Maßnahmen wie Quarantäne oder eine Einreise-Anmeldung entfallen, lediglich ein 3G-Nachweis muss erbracht werden. Immer mehr Länder in der Europäischen Union (EU) ziehen nach und lockern ebenfalls die Einreise-Auflagen – auch Deutschlands Nachbar Frankreich.
Land | Frankreich |
Premierminister | Jean Castex |
Vorwahl | +33 |
Bevölkerung | 67,39 Millionen (2020) |
Präsident | Emmanuel Macron |
Lockerungen-Welle in Frankreich: Fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben
Wie auch in Deutschland greift in Frankreich nach wie vor die 3G-Pflicht für Einreisende, heißt: Wer nicht vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) nachweisen. Für Kinder unter 12 Jahren entfällt der 3G-Nachweis. In Frankreichs wurden fast alle Corona-Auflagen aufgehoben, folgende Maßnahmen müssen noch beachtet werden:
- Maskenpflicht greift bloß noch im ÖPNV – ansonsten fällt sie weg.
- Impfzertifikat („Pass Vaccinal“) ist nicht mehr für die Teilnahme am öffentlichen Leben notwendig, auch Testnachweise werden nicht mehr verlangt.
- Alle Kontaktbeschränkungen wurden aufgehoben.
Aber Vorsicht, die oben genannten Informationen beziehen sich ausschließlich auf das französische Festland. Auf Korsika sowie den Überseegebieten gelten teils noch zusätzliche Corona-Maßnahmen. Für die Einreise nach Korsika ist laut ADAC zusätzlich noch eine schriftliche Erklärung erforderlich, die alle Einreisenden über 12 Jahren ausfüllen müssen. Und: wer mit Fähre oder Flugzeug anreist, muss das Dokument schon beim Boarding vorlegen. Wichtig ist, die Erklärung auszudrucken und schriftlich mitzuführen.
Sonderregelungen in Überseegebieten! Reisende müssen sich vorab informieren
Wer 2022 Urlaub in einem französischen Überseegebiet machen möchte, sollte sich vorab zwingend über die Einreise- und Corona-Auflagen vor Ort informieren, denn: Die Überseedepartements haben zum Teil ihr eigenes Regelwerk, welches sich vom Mutterland unterscheidet. Welche Maßnahmen vor Ort gelten, können Reisende auf der Website von Frankreichs Innenministeriums nachlesen. Etwas knifflig: Zum Teil unterschieden sich die Regelwerke der einzelnen Überseegebiete sogar untereinander.
Urlaub in Frankreich: wichtige Lockerung für Familien mit Kindern
Erstmeldung, 28. Februar: Das Robert Koch-Institut zählt 14.745.107 Corona-Fälle in Deutschland – das sind 62.349 Fälle mehr, als am Sonntag. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit 1.238,2 weiter über der Marke von 100.000 neuen Fällen binnen einer Woche. Zwar gehen die Corona-Werte langsam zurück, einige Experten gehen aber davon aus, dass viele Infektionen nicht mehr offiziell erfasst werden. Zum einen machen nicht mehr alle Infizierten einen PCR-Test, zum anderen sind viele Behörden überlastet.
Hier stellt sich die Frage: Wie sieht es derzeit mit Urlaubsreisen ins Ausland aus? Zu den bevorstehenden Osterferien 2022 und nach zwei Jahren Pandemie ist bei vielen das Reisefieber ausgebrochen. Ein beliebtes Reiseziel, speziell für Familien, ist das Disneyland Paris, wo ab März wichtige Lockerungen greifen. Wie der Freizeitpark auf seiner Homepage mitteilt, wird an Orten, die bloß mit Impfnachweis (2G-Regel) besucht werden, die Maskenpflicht entfallen.
Urlaub in Frankreich: Die Nachweise und Apps erleichtern das Reisen innerhalb des Landes
Stand 28. Februar (11 Uhr) müssen alle Disneyland-Besucher noch eine Maske tragen. Die neue Lockerung ist noch nicht offiziell von der Regierung bestätigt, soll aber wohl noch heute verkündet werden. Unabhängig der Entscheidung müssen alle Menschen, die in Frankreich einreisen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist eine Reise nach Frankreich bloß empfehlenswert, wenn man einen vollständigen Impf- oder alternativ einen Genesenennachweis vorweisen kann.
Zwar können auch Nicht-Geimpfte nach Frankreich mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest einreisen, allerdings greift im Land in fast allen Bereichen die 2G-Regel – auch im Disneyland Paris. Umso wichtiger ist es, seinen Impf- oder Genesenennachweis immer dabei zu haben. Eine Hilfe sind hier die französische App „TousAntiCovid“ oder auch die zwei Anwendungen „CovPass“ sowie die „Corona-Warn-App“, in der die Nutzer ihren Impf- oder Genesenennachweis digital abspeichern können.
Familienreise nach Frankreich: Was speziell für Kinder beachtet werden muss
Der Vorteil der digitalen Impfnachweise ist, dass mittels QR-Code ganz einfach der Impf- oder Genesenenstatus abgefragt werden kann. Der Zutritt zum ÖPNV in Frankreich oder eben der Eintritt ins Disneyland Paris gestaltet sich damit wesentlich einfacher. Alle hier im Beitrag verlinkten Apps sind kostenfrei und erfüllen die Datenschutznorm der Europäischen Union. Als vollständig geimpft gelten in Frankreich Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
- Sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (dazu gehören Biontech, Moderna und AstraZeneca)
- Vier Wochen nach der Impfung mit einem Impfstoff, für das lediglich eine Impfdosis erforderlich ist (betrifft ausschließlich Johnson & Johnson)
- Sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für Minderjährige gelten – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – in Frankreich die gleichen Vorgaben, wie für geimpfte Volljährige. Das heißt konkret: Auch nicht-geimpfte Kinder müssen – unabhängig vom Impfstatus ihrer Eltern – einen Schnell- oder PCR-Test machen, ehe sie nach Frankreich einreisen können. Wer also eine Familienreise ins Disneyland Paris plant, sollte zwingend auch beachten, dass für Kinder dieselben Regeln gelten, wie für Erwachsene – Stichwort Impfstatus.
Rückreise nach Deutschland aktuell noch erschwert – ab April Lockerungen?
Ebenfalls wichtig sind die Maßnahmen, die Reisende beachten müssen, wenn sie nach Deutschland einreisen. Stand 28. Februar ist das französische Festland als Hochrisikogebiet gelistet. Lediglich die Übersee-Departements – mit Guadeloupe, St. Barthélemy und St. Martin – sind davon ausgenommen. Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist, muss strenge Quarantäne- und Testvorgaben beachten und sich zudem mittels der digitalen Einreiseanmeldung vorab online anmelden. Das gilt zum Beispiel aktuell auch bei einem Urlaub in der Türkei.
Allerdings will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Einreiseverordnung noch vor April anpassen und so die Einreise für Familien mit minderjährigen Kindern erleichtern. Geplant sind Änderungen in der Quarantäne und der Anmeldepflicht. Zudem soll der Begriff „Hochrisikogebiet“ neu definiert werden. Das würde bedeuten, dass in Folge weniger Länder als Hochrisikogebiet ausgewiesen sind. Was genau im Entwurf für die neue Einreiseverordnung steht, verrät HEIDELBERG24* im eben verlinkten Artikel.
Von Ukraine-Krieg bis Inflation – Reisebranche vor großen Herausforderungen
Unabhängig von Corona könnte sich in Zukunft in Sachen Urlaub und Reisen einiges ändern. Im Gespräch mit echo24.de* spricht ein Experte über das Thema Urlaub der Zukunft* und verrät, was sich in naher Zukunft alles ändern wird. Weil Fakt ist, dass sich Themen wie steigende Lebenshaltungskosten, Energiepreise oder auch der Ukraine-Krieg mit allen Sanktionen langfristig auf die Urlaubs- und Reiseplanung auswirken werden. Und: touristische Reisen sind und werden immer ein Luxusgut sein.
Einen guten Überblick über die Einreiseregeln für Deutschland sowie die Einreiseverordnungen anderer Länder biete die Homepage vom Auswärtigen Amt sowie die Infoseiten von RKI und Gesundheitsministerium. Grundsätzlich sollte man als Reisender oder Bald-Reisender die eben genannten Infoseiten gut im Blick behalten, denn: Die Informationen haben oft bloß eine kurze Haltbarkeit und werden zum Teil mehrfach am Tag aktualisiert. *HEIDELBERG24 und echo24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.