Rückruf: Verdacht auf gefährliche Bakterien im Käse – mehrere Chargen betroffen
Ein Käse-Hersteller hat einen Rückruf veranlasst. Die Produkte laufen unter Verdacht, Listerien zu enthalten. Diese sind gesundheitsgefährdend. Um welches Produkt es sich handelt:
In Deutschland kommt es immer wieder zu Rückrufen. Hauptsächlich im Lebensmittelbereich. Mal sind Fremdkörper in den Lebensmitteln enthalten, mal enthalten diese Bakterien oder ein Produkt befindet sich in einer falschen Verpackung. Bei solchen Fällen ist es von besonderer Wichtigkeit, rechtzeitig informiert zu werden. So informiert auch ein Käse-Hersteller über einen Rückruf, da das Produkt Listerien enthalten kann.
Listerienverdacht bei Käse: Fromi GmbH informiert über Rückruf
Der Käse-Rückruf betrifft mehrere Chargen des Produkts „Tomette des Alpes“ der Fromi GmbH. Das Produkt stammt von dem französischen Hersteller „Tradition Emotion“. Als Grund für den Rückruf wird eine mögliche Kontamination mit Listerien genannt. Betroffen sind die 300 Gramm Packungen, dafür mehrere Chargen und Haltbarkeitsdaten:
- „Tomattes des Alpes“ von Tradition Emotion
- 012722347: MHD 08/02/2023
- 012722357: MHD vom 15.02.2023 bis 01.03.2023
- 012722361: MHD vom 03.03.2023 bis 10.03.2023
- 012723003: MHD vom 15.03.2023 bis 17.03.2023
- Identitätskennzeichen: FR74.280.050CE
Im Rahmen eines weiteren Rückrufs werden mehrere Chargen eines Kräuter-Produkt zurückgerufen. Dieses kann Organe schädigen.
Käse-Rückruf: Kunden können Produkt zurückgeben
Die durch Lebensmittel übertragbare Listeria Monocytogenes Infektionen führen zu Fieber und/oder Kopfschmerzen. Die Inkubationszeit kann bis zu 8 Wochen nach dem Verzehr der kontaminierten Produkte dauern. Diese Symptome können bei Kindern, immungeschwächten Personen, Schwangeren und bei älteren Menschen verstärkt auftreten. In Deutschland wird die Liste von Rückrufen immer länger – hier sind alle Rückrufe, die man kennen muss.
Es wird davon abgeraten, das vom Rückruf betroffene Produkt weiter zu verzehren. Laut Hersteller können Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückzugeben. Ebenfalls werden Menschen, die das obenstehende Produkt verzehrt haben und an den unten beschriebenen Symptomen leiden, gebeten, ihren Arzt zu konsultieren und auf den Verzehr des Produkts hinzuweisen. (rah)