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Verbotene Auto-Aufkleber: Bei bestimmten Stickern drohen bis zu 90 Euro Bußgeld

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Von: Juliane Reyle

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Ein Label oder ein anderer Aufkleber am Auto kann weitreichende Folgen haben. Einige sind Pflicht und andere sogar ordnungswidrig. Es droht sogar ein Bußgeld:

Illegal unterwegs? Das geht mit einigen Autoaufklebern sogar ganz schnell, denn für Sticker auf dem Fahrzeug existieren in Deutschland strenge Richtlinien und Normen. Die Aufkleber sind somit nicht nur Geschmackssache, eine harmlose Verschönerung des Wagens, sondern können ebenso wie ungeprüftes Tuning schnell strafbar werden, berichtet echo24.de.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt Regeln für die Größe und Platzierung von Aufklebern auf Pkws vor. Wer also sein Fußballteam, der Verein, sein Haustier oder Glauben auf dem Fahrzeug platzieren möchte, der sollte einige Vorschriften beachten.

Einige Aufkleber auf dem Auto brauchen eine Genehmigung – sonst droht ein Bußgeld

Aufkleber sind nicht nur Geschmacksache, manche haben an der Scheibe oder am Heck des Autos nichts verloren. Für alle Folien und klebende Elemente, die auf einer Scheibe des Fahrzeugs mehr als 0,1 Quadratmeter, beziehungsweise mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, brauchen Autofahrer laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung. Ohne diese Genehmigung darf das Auto sonst nicht mehr gefahren werden.

Im Normalfall erhalten Autofahrer diese Genehmigung beim Kauf der Folie, das heißt jedoch auch, dass keine Folie über das Internet bestellt werden sollte, denn das Auto muss für den Erhalt der Genehmigung immer dabei sein. Hintergrund für die Existenz der Vorschrift ist, dass Heckscheiben aus Sicherheitsglas bestehen und eine Folie das Bruchverhalten der Scheibe verändern könnte. Aus diesem Grund sollte die Scheibeneinfassung frei von Aufklebern sein.

Sticker auf der Front oder Heckscheibe: Sicht darf nicht eingeschränkt werden

Im Gegensatz zur Heckscheibe sind auf der Frontscheibe generell keine Aufkleber erlaubt, wie es „Mobilitäsmagazin“ erklärt. Eine Ausnahme stellen lediglich Vignetten und die Umweltplakette dar. Eine Vignette ist im Ausland manchmal sogar Pflicht, um Autobahnen oder größere Straßen nutzen zur dürfen. Diese Aufkleber kennzeichnen, dass eine Nutzungserlaubnis besteht und bezahlt wurde.

Eigentlich selbstverständlich und dennoch bedarf es einer Vorschrift: Die Sicht darf bei der Fahrt nicht eingeschränkt werden. Wenn ein Aufkleber die Sicht durch den Rückspiegel einschränkt oder die Seitenspiegel einschränkt, dann muss ein weiterer Außenspiegel angebracht werden, der den rückfahrenden Verkehr anzeigt – so wie bei der Fahrt mit Wohnmobilen oder anderen großen Anhängern. Übrigens sind auch diese Autokennzeichen in Deutschland verboten.

Strafen nach Bußgeldkatalog für falsch angebrachte Aufkleber auf dem Auto

Die Beeinträchtigung durch Aufkleber kann vielfältig ausgelegt werden, doch weil durch Sticker sogar Menschenleben oder Gegenstände anderer Personen gefährdet werden können, sieht das Strafgesetzbuch unterschiedliche Strafen dafür vor.

Strafen nach dem Bußgeldkatalog bezüglich Aufkleber auf dem Auto

Bei Fahren mit eingeschränkter Sicht: 10 Euro

Fahren mit durch Aufkleber verdecktem Scheinwerfer: 20 Euro

Gefährdung anderer durch verdeckte Scheinwerfer: 25 Euro

Sachschaden durch verdeckte Scheinwerfer: 35 Euro

Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug (aufgrund eines angebrachten Aufklebers): 25 Euro

Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug (aufgrund eines angebrachten Aufklebers) und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro

Nummernschild durch Aufkleber abgedeckt: 65 Euro

Aufkleber mit beleidigenden Aussagen unter Umständen erlaubt

Teilweise werden sogar Aufkleber mit beleidigenden Aussagen auf Autos angebracht. Doch in der Regel ist der Tatbestand der „Beleidigung”, durch einen Aufkleber nicht erfüllt, sofern sich die Beleidigung nicht direkt gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe richtet. Das Anbringen beleidigender Aufkleber auf dem Auto kann somit als persönliche Meinungsäußerung gewertet werden, wie es in den Bestimmungen zur Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes geschrieben ist.

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