Urlaub im Ausland: Neue Einreise-Regeln – was jetzt für Rückkehrer gilt
Die Änderung der Corona-Einreiseverordnung macht die Einreise nach Deutschland einfacher. Eine wichtige Regel muss trotzdem weiter beachtet werden.
Stand 7. März sind in Deutschland 15.869.417 bestätigte Corona-Fälle registriert – das sind 78.428 mehr, als am Sonntag. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit 1.259,2 weiter über der 1.000er-Marke, steigt aber nicht mehr ganz so rapide an, wie noch vor einigen Wochen – im Gegenteil: Die wichtigen Corona-Werte wie Hospitalisierung oder Intensivbetten-Auslastung sind in fast allen Regionen sogar rückläufig. In Folge rückt damit das Thema Lockerungen immer stärker in den Fokus.
Im Zuge der letzten Bund-Länder-Schalte wurde vereinbart, ab 20. März die Corona-Auflagen schrittweise zu lockern und beinahe alle Einschränkungen stufenweise abzuschaffen. Maßnahmen wie 3G am Arbeitsplatz oder Homeoffice sollen bald Geschichte sein. Und auch Reisen ist seit 3. März wieder deutlich einfacher, da in Deutschland eine neue Einreise-Verordnung greift. Die Lockerungen sind schon in Kraft und erleichtern insbesondere für Familien mit Kindern die Einreise deutlich.
Einreise-Verordnung mit wichtiger Lockerung – Risikogebiete neu definiert
Ende Februar hatte sich schon Gesundheitsminister Karl Lauterbach für eine neue Einreise-Verordnung ausgesprochen. „Die Kinder mussten viel verkraften in dieser Pandemie“, sagte Lauterbach und kündigte an, speziell auch für sie die Verordnung noch vor dem Beginn der Osterferien in Deutschland anzupassen. Was von der Regierung angekündigt wurde, ist seit 3. März Realität: Es greift in Deutschland ein neues Regelwerk, das die Einreise in die Bundesrepublik deutlich vereinfacht.
Die aktuellen Einreise-Auflagen auf einen Blick:
- „Hochrisikogebiete“ neu definiert: Als solche werden nur noch Länder eingestuft, in denen eine gefährlichere Variante als ‚Omikron‘ grassiert.
- Kinder unter 12 Jahren: Für sie entfällt die Nachweispflicht (3G) bei der Einreise komplett. Zudem sind Erleichterungen mit Blick auf die Quarantäne vorgesehen.
- In Folge der neuen Definition von „Risikogebieten“ entfallen automatisch zahlreiche Corona-Auflagen wie die Quarantäne-Pflicht, die digitale Einreiseanmeldung oder das Beförderungsverbot.
- Nach wie vor können Ländern aber vom RKI als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, sofern sich die Corona-Lage vor Ort stark verschlechtert – über neue Reise-Hinweise und Warnungen informiert HEIDELBERG24 deshalb in einem Serviceartikel.
Eine der wichtigsten Lockerungen ist die veränderte Definition von Hochrisikogebieten. Ein Land oder eine Region wird bloß noch dann als solches eingestuft, wenn vor Ort eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Corona-Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Im Klartext heißt das: In Ländern, wo aktuell die Omikron-Variante vorherrscht, können die Menschen ohne Formular-Chaos nach Deutschland zurückreisen.
Auslandsreisen für Familien einfacher: Neue Lockerungen speziell für Kinder
Die Liste mit Risikogebieten vom Robert Koch-Institut (RKI) wurde entsprechend angepasst. Grundsätzlich alle Einreisenden müssen in Deutschland trotz gelockerter Einreise-Verordnung aber nach wie vor die Nachweispflicht beachten, heißt: Im Zuge der Einreise nach Deutschland muss ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) erbracht werden. Ein Antigen-Schnelltest reicht hier für alle Ungeimpften aus. Neu ist seit 3. März, dass die Nachweispflicht erst ab 13 Jahren greift.

Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind davon befreit. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt zudem die Quarantäne-Pflicht, sofern die greift. Die gute Nachricht: Aktuell (Stand 7. März) stuft das RKI kein Land als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ein. Daher gelten alle Regionen der Welt als „sonstige Gebiete“, was die Einreise nach Deutschland extrem vereinfacht, denn: Außer einer Nachweis-Pflicht müssen Rückreisende nichts weiter beachten, was das Reisen über die Osterferien attraktiv machen könnte.
Deutschland lockert Corona-Auflagen – das sollten Reisende trotzdem beachten
Aber Achtung: Auch, wenn die Einreise nach Deutschland seit 3. März einfacher ist, sollten sich potenzielle Urlauber zwingend über die Einreise-Auflagen ihres Urlaubslandes informieren! Zwar lockern aktuell viele Länder ihre Einreise-Auflagen, oftmals gelten aber inländisch noch recht strenge Maßnahmen. Ein Urlaub in Frankreich ist zum Beispiel auch mit Negativ-Test (3G) möglich, doch viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen können lediglich Geimpfte und Genesene besuchen.
Das Gleiche trifft auch für einen Urlaub in der Türkei zu, wo Touristen ohne einen Genehmigungscode („HES-Code“) nicht allzu weit kommen. In beiden Ländern greift – wie auch in Deutschland – zudem noch die Maskenpflicht. Wer also über die Osterferien schon ins Ausland reisen will, sollte unbedingt auch die Einreise-Auflagen seines Urlaubslandes im Blick haben. Eine Hilfe ist die Homepage vom Auswärtigen Amt, wo die Einreise-Bestimmungen für jedes Land übersichtlich aufgelistet sind.