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Zu Hause grillen – welche Regeln muss man unbedingt kennen

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Von: Daniel Hagen

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Wenn es draußen warm wird, schmeißen zahlreiche Menschen den Grill an – auch auf dem Balkon. Da stellt sich die Frage, welche Regeln man kennen muss:

Egal ob Bratwurst, Steak oder Tofu – im Sommer kommt einfach alles auf den Grill! Wenn in Deutschland die Temperaturen steigen, wird in zahlreichen Haushalten das Grillfeuer angeworfen. Doch nicht jeder hat einen großen Garten, in dem ein Fest zusammen mit Freunden oder Familie gefeiert werden kann. So mancher brutzelt sich das Fleisch auch auf dem eigenen Balkon. Dabei muss man sich jedoch an bestimmte Regeln halten. Welche das sind, verrät HEIDELBERG24.

Grill für zuhause: Brutzeln in den eigenen vier Wänden

Grill ist nicht gleich Grill. So gibt es nicht nur Unterschiede in Größe, Preis oder Ausstattung, sondern auch beim Brennmaterial. Während so mancher auf Kohle schwört, ist für andere Gas das Wahre. Gerade beim Gasgrill sollte man vor der Anschaffung aber ein paar Punkte beachten. Generell gilt, dass man sich vor dem Kauf eines Grills für zu Hause informieren sollte. Dabei geht es nicht nur um Leistung oder Fläche, sondern auch um Regeln.

Denn in den eigenen vier Wänden sollte man vorsichtig sein, den Grill anzuwerfen. Gerade mit Kohle kann das im schlimmsten Fall tödlich enden! Wer jedoch zu Hause grillen möchte, kann immer noch auf Balkon oder Terrasse ausweichen – sofern vorhanden. Doch Vorsicht! Das kann ganz schnell ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn man Pech hat. Das Verbrauchermagazin Öko-Test testete übrigens Grillkohle auf Herz und Nieren.

Darf man zuhause auf dem Balkon oder der Terrasse grillen?

Zwar ist laut Deutschem Mieterbund das Grillen auf dem Balkon erlaubt, es gibt jedoch Grenzen, sollten die Nachbarn durch Ruß, Rauch oder Qualm belästigt werden. Das kann sogar als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Die Experten empfehlen daher, dass Grillfreunde für zu Hause von Holzkohlegrill auf Gasgrill wechseln sollten, am besten mit Aluminiumschalen. Stiftung Warentest nahm vor kurzem Gasgrills unter die Lupe.

Manchmal steht auch schon im Mietvertrag, ob das Grillen zu Hause erlaubt ist. Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Abmahnung oder sogar der Kündigung rechnen. Untersagt die Hausordnung jedoch nur das Grillen mit dem Kohlegrill, darf der Mieter aber noch einen Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon oder der Terrasse nutzen.

Grill auf dem Balkon: Wie man Gasflaschen zuhause lagern sollte

Wer einen Grill für zu Hause auf dem Balkon sucht, sollte auf jeden Fall ein kleineres Modell nehmen, vielleicht sogar für den Tisch. Wie bereits erwähnt, empfiehlt sich ein Gasgrill, um den störenden und schädlichen Qualm so gut es geht zu vermeiden. Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie man mit der Gasflasche umgeht und wo man sie lagern sollte. Denn mit Gas sollte man nicht zu leichtsinnig umgehen, da Explosionsgefahr besteht.

Laut dem Deutschen Verband Flüssiggas e. V. muss der Lagerort oberhalb der Erdgleiche liegen und belüftet sein. Die Flaschen müssen zudem aufrecht sowie stehend mit zugedrehtem Ventil und Schutzkappe gelagert werden. Geeignete Orte sind gut belüftete Gartenschuppen oder Garagen. Keller, Schlafräume, Treppenhäuser, Flure und Durchgänge fallen komplett weg. Nach Informationen der Beratungsstelle für Brandverhütung kann man die Gasflasche auch auf dem Balkon lagern – jedoch unbedingt mit Entfernung zum Grill. (dh)

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