Maskenpflicht im Supermarkt: Aldi und Edeka treffen finale Entscheidung
Mit Ende des Infektionsschutzgesetzes am 2. April fällt auch die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona. Supermärkte können vom Hausrecht Gebrauch machen.
Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, nahezu alle Corona-Regeln ab dem 2. April auslaufen* zu lassen. Supermärkte und Discounter* haben jedoch die Wahl und können die Maskenpflicht weiterhin per Hausrecht verlängern.
RUHR24* weiß, wie Aldi und Edeka sich entschieden haben und ob Kunden seit dem 2. April noch die Maske beim Einkaufen tragen müssen. Grundsätzlich gilt: In sogenannten Hotspots bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen. Ansonsten haben Supermärkte oder auch andere Geschäfte des Einzelhandels die freie Wahl, die Regel weiterhin per Hausrecht aufrechtzuerhalten.

In vielen Fällen verzichten die Ketten jedoch darauf und beschränken sich auf eine Empfehlung an ihre Kunden. *RUHR24 ist ein Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA