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Neue Rechte im Bahnverkehr – diese Änderungen müssen Reisende ab Juni kennen

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Von: Daniel Hagen

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Wer viel mit dem Zug fährt, kennt das Problem. Oft fallen Züge der Deutschen Bahn aus oder kommen mit Verspätung. Ab Juni treten daher neue Rechte für Bahnreisende in Kraft.

„Der ICE aus Mannheim hat 115 Minuten Verspätung“. Diese und ähnliche Ansagen werden tagtäglich an deutschen Bahnhöfen ausgerufen. Gerade Pendler kennen das Problem, dass Züge der Deutschen Bahn gerne mal zu spät kommen oder direkt ausfallen. Doch auch, wer nur sporadisch Zug fährt, hat damit schon mal Bekanntschaft gemacht. Das Europäische Parlament hat daher neue Regeln für Bahnreisende beschlossen, die ab Juni in Kraft treten. HEIDELBERG24 erklärt, was auf Bahnkunden zukommt.

NameDeutsche Bahn AG
CEORichard Lutz (22. März 2017–)
GründungJanuar 1994, Berlin
Anzahl der Beschäftigten324.136 (2022)

Neue Rechte im Bahnverkehr: Was Reisende ab Juni unbedingt wissen müssen

„Trotz beträchtlicher Fortschritte beim Schutz der Verbraucher in der Union sind noch weitere Verbesserungen zum Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr nötig“, heißt es in der Verordnung 2021/782, die am 29. April 2021 vom Europäischen Parlament erlassen wurde. Darin zu finden sind zahlreiche Beschlüsse, die von den einzelnen Ländern der EU umgesetzt werden müssen.

Ab dem 7. Juni werden die Regeln auch in Deutschland angewendet, weshalb es für Fahrgäste gleich mehrere große Veränderungen gibt. Die sind allerdings nicht immer nur positiv für die Kunden der Deutschen Bahn. Die neuen Fahrgastrechte gelten jedoch nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Ländern. Wer übrigens mit dem Zug durch Baden-Württemberg reisen will, sollte wissen, ob das 49-Euro-Ticket dafür die beste Wahl ist.

Verspätungen und Zugausfall: Bahnunternehmen muss bei diesen Gründen nicht zahlen

Sobald ein Zug eine Verspätung von 60 bis 119 Minuten hat, können Fahrgäste der Deutschen Bahn 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten sind sogar 50 Prozent drin. Ab dem 7. Juni gibt es dabei aber eine Änderung. So müssen die Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung zahlen, sobald einer der folgenden Gründe vorliegt:

Wenn das Bahnpersonal streikt, gilt das übrigens nicht als Grund. Zudem muss das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar sein. Ab wann Witterungsbedingen als „extrem“ gelten, wird übrigens nicht definiert. Das könnte für Bahnkunden zum Nachteil werden „Die Bahnunternehmen werden das nun häufiger nutzen, um Forderungen abzulehnen“, befürchtet Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Umbuchung bei Verspätung: Diese neuen Rechte haben Bahnkunden ab Juni

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Deutsche Bahn übrigens die Reisenden mit Essen und Trinken versorgen, sofern im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar. Zudem können sich Fahrgäste auf einen späteren Zug umbuchen lassen. Ab dem 7. Juni darf die Deutsche Bahn ihre Fahrgäste auch auf Züge eines anderen Bahnunternehmens umbuchen, was dann kostenlos ist. Eine Analyse hat übrigens ergeben, dass am Mannheimer Hauptbahnhof jeder zweite Zug unpünktlich ist.

Reisenden steht es aber auch frei, ihre Weiterreise bei Verspätung selbst zu organisieren und der Deutschen Bahn die Kosten in Rechnung zu stellen. Dafür muss das Bahnunternehmen jedoch damit einverstanden sein oder innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt keine Alternative mit einem anderen Verkehrsmittel gefunden haben. Dann kann die Fahrt einfach mit dem Bus fortgesetzt werden. Flüge gelten allerdings nicht als Umbuchungsoption – was ebenfalls von Experten kritisiert wird.

Nur noch drei Monate: Wer Geld von Bahnunternehmen zurückhaben will, muss schnell sein

Sollte die Weiterreise aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen nicht mehr möglich sein, muss die Deutsche Bahn ihren Fahrgästen die Übernachtung in einem Hotel erlauben. Sogar die Fahrten hin und zurück müssen übernommen werden. Auch hier gibt es ab dem 7. Juni eine Änderung für Reisende. So kann das Bahnunternehmen, sofern als Grund der Verzögerung höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter vorliegt, die Hotelübernachtungen auf drei Nächte begrenzen.

Wer von der Bahngesellschaft Geld zurückhaben möchte, muss ab Juni übrigens schneller handeln. Hatte man nach einer Verspätung oder einem Zugausfall bislang noch ein Jahr nach Gültigkeit der Fahrkarte Zeit dafür, wird die Zeit durch die neuen Rechte für Fahrgäste auf drei Monate verkürzt. (dh mit dpa)

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