Corona-Verordnung von BW: Welche Regeln jetzt jeder kennen muss
Stuttgart - Die Landesregierung plant eine Anpassung der Corona-Verordnung zum Ende der Woche. Ab sofort gilt im Land wieder die Alarmstufe I – die allerdings mit neuen Regeln.
Update vom 26. Januar, 12:35 Uhr: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat seine eigene Aussage zum Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung im Landtag korrigiert: Die neue Verordnung werde erst ab Freitag, den 28. Januar, und nicht wie in der Debatte angekündigt schon ab Donnerstag gelten, so der Grünen-Politiker.
BW: Neue Corona-Verordnung – Diese Regeln gelten ab Freitag
Erstmeldung vom 26. Januar, 09:56 Uhr: Nach den Bund-Länder-Gesprächen vom Montag (24. Januar) will Baden-Württemberg seine aktuell geltende Corona-Verordnung noch in dieser Woche in einigen Punkten anpassen. Einen „Kurs der Umsicht“ möchte Ministerpräsident Winfried Kretschmann dabei halten. „Es wird also jetzt nicht zu gravierenden Änderungen nach oben oder unten kommen“, hatte er schon zu Wochenbeginn angekündigt. Man müsse abwarten, wie genau sich die Omikron-Variante auswirke. Trotz der Sorge um eine Überlastung der Kliniken wegen der grassierenden Mutante des Coronavirus wird es einige Lockerungen einerseits – an anderer Stelle aber auch Verschärfungen geben. Am Mittwoch stellt Kretschmann seine Pläne nun im Stuttgarter Landtag vor.
Bundesland | Baden-Württemberg |
Landeshaupstadt | Stuttgart |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 35.751,46 km² |
Ministerpräident | Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) |
Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig und setzte einzelne Maßnahmen in Hochschulen und im Einzelhandel schon außer Kraft. Begründung: Die Belastung der Krankenhäuser liegt derzeit unter den Grenzwerten für die Alarmstufe II.
Corona in BW: Wieder Alarmstufe I – diese Regeln gelten
Im Landtag verteidigt Kretschmann das Einfrieren der Alarmstufe II als „temporäre Vorsichtsmaßnahme“. Die nun nachjustierte Verordnung soll noch am Mittwoch beschlossen und notverkündet werden und ab Donnerstag, den 27. Januar, in Kraft treten (Kretschmann korrigierte diesen Termin wenig später, vgl. Update von 12:35 Uhr - Anm. d. Red.). Demnach befindet sich das Land nun wieder in der Alarmstufe I, in der im Unterschied zu den alten Regelungen derselben Stufe folgende Änderungen gelten:
- Clubs und Discotheken bleiben geschlossen (früher 2G).
- Kulturveranstaltungen im Freien werden auf 1.500 Personen begrenzt; Veranstalter dürfen sich aber wahlweise für eine 2G plus-Regelung entscheiden – dann sind bis zu 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. In Fußballstadien sind in der normalen Alarmstufe dagegen wieder bis zu 6.000 Zuschauer zugelassen, allerdings auch hier nur unter 2G-plus-Bedingungen. Will der Veranstalter stattdessen „nur“ mit der 2G-Regel arbeiten, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern. Für alle Veranstaltungen gilt, dass höchstens die Hälfte der Besucherkapazität ausgeschöpft werden darf.
- Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab sofort in allen Innenräumen, auch im öffentlichen Personennahverkehr.
- Im Einzelhandel gilt die 3G-Regelung, auch Ungeimpfte dürfen mit einem aktuellen Test also wieder einkaufen.
- In der Gastronomie gilt die 2G-Regelung. Es entfällt auch die Sperrstunde ab 22.30 Uhr.
- In Museen, Archiven und Büchereien gilt nur noch 2G, ebenso in Kosmetiksalons. Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen zusätzlichen Test mehr vorweisen.
- Die Regeln für private Treffen bleiben unverändert, das heißt, Ungeimpfte müssen weiterhin Kontaktbeschränkungen einhalten. Ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen treffen.
- Umzüge im Freien (z. B. Fasnachtsumzüge) werden untersagt.
- Die nächtlichen Ausgangssperren fallen mit Rückkehr in die Alarmstufe I weg. Bisher galt in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen dürfen. Mit der neuen Corona-Verordnung soll diese Regel auch in der Alarmstufe II angepasst werden. Künftig greifen Ausgangsbeschränkungen erst, wenn in einem Kreis ein Wert von 1.500 erreicht ist.
Die Alarmstufe I tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz einen Wert von 3 erreicht oder aber landesweit mindestens 390 Intensivbetten belegt sind. Die Alarmstufe II dagegen gilt erst ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 und einer Intensivbettenbelegung von mindestens 450. „Diese Verknüpfung der Parameter ist neu“, erklärt der Regierungschef. Die Schwelle für strikte Einschränkungen solle damit zukünftig höher gelegt werden. Bislang war schon das Erreichen nur eines der beiden Werte ausreichend. (mko)